Ratsprotokoll vom 6. Juli 1858

es hat sich Gesuchsteller dießfalls an die bestehenden Gesetze zu halten. 3695. Georg Haidl, um Ertheilung eines Befugnisses zum Lederauschnitte für Schuhmacher und zum Schuhmacherwerk- zeug Verschleiß in Steyr. In Folge dieses Einschreitens wird dem Gesuchsteller bekannt gegeben, daß dem vom selben beabsichtigten Verschleiße von Schuhmacher Werk- zeugen kein Hinderniß im Weg stehe, und daß er sich hieramts nach Bemessung seiner dießfälligen Erwerb- steuer zu melden habe. Nachdem zum Verkauf von nicht selbst erzeugten Leder außer den Pro- vinzialhauptstädten kein spezieles Befugniß verliehen werden darf, wird Ihr dienstbezügliches Ansuchen als unstatthaft zurückgewiesen, wo- gegen Ihnen jedoch der Rekurs an Eine hohe kk. Statthalterey offen steht, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 3731. Josef Haslinger überreichte neuerlich seine Bitte um Ertheilung eines personellen Wirthsgewerbbefugnisses. Diesem Einschreiten kann in Ge- mäßheit der h. Statth. Entscheidung vom 31. Mai 1857 Z. 8623 und in Auf- rechthaltung des hierortigen Bescheides

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2