das Anerbieten zur unentgeldlichen Benützung der genannten Piecen an- genommen. Die Gemeinde williget ferner ein, daß die aus diesem Vertrage entsprin- genden Rechtsstreitigkeiten, das hohe Aerar möge als Kläger oder Ge- klagter auftreten bei demjenigen im Sitze der hierländigen Finanz Pro- kuratur befindlichen Gerichte, dem der Fiskus als Geklagter untersteht anhängig zu machen und durchzuführen sein werden. Dieser Vertrag wird in 2 gleichlau- tenden Parien abgeschlossen, von wel- chem das auf Kosten der Gemeinde zu Steyr gestempelte bei dem kk. Tele- grafen Inspektorate zu Wien aufbe- wahrt, das ungestempelte der Ge- meinde Vorstehung übergeben wird. Urkund dessen das zur Vertragsab- schließung beauftragten kk. Telegra- fisten Johann Schlechte, des Bürger- meisters und zweyer Gemeinderäthe von Steyr und zweier erbetenen Zeugen Unterschriften Steye am 21. Juni 1858. III Section Refrt. Herr Vice Bürgermeister. 3302. Leopold Pfarl, um Verleihung der durch den Tod des Mathias Spitzen in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3386. Josef Spitzer um Verleihung der durch
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2