das Anerbieten zur unentgeldlichen Benützung der genannten Piecen angenommen. Die Gemeinde williget ferner ein, daß die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das hohe Aerar möge als Kläger oder Geklagter auftreten bei demjenigen im Sitze der hierländigen Finanz Prokuratur befindlichen Gerichte, dem der Fiskus als Geklagter untersteht anhängig zu machen und durchzuführen sein werden. Dieser Vertrag wird in 2 gleichlautenden Parien abgeschlossen, von welchem das auf Kosten der Gemeinde zu Steyr gestempelte bei dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien aufbewahrt, das ungestempelte der Gemeinde Vorstehung übergeben wird. Urkund dessen das zur Vertragsabschließung beauftragten kk. Telegrafisten Johann Schlechte, des Bürgermeisters und zweyer Gemeinderäthe von Steyr und zweier erbetenen Zeugen Unterschriften Steye am 21. Juni 1858. III Section Refrt. Herr Vice Bürgermeister. 3302. Leopold Pfarl, um Verleihung der durch den Tod des Mathias Spitzen in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3386. Josef Spitzer um Verleihung der durch
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