Ratsprotokoll vom 22. Juni 1858

daselbst möglich werden kann, und zwar: 1. Als Amtslokale: die im Erdgeschoße befindlichen Lokalitäten No 47, 48, 49, 51, 52, 53 und 54 bestehend aus einem Vorhause, einem Partheienzimmer, einem Zimmer als Apparatzimmer, einem Kabinet für den Amtsdiener, einer Küche und einem Keller. 2. Die Wohnung für den Amtsleiter: die Lokalitäten im 2. Stockwerke deshalben Hauses No 132/a, 132/b, 133, 137, 139 und 140 bestehend aus einen Vorhause, 3 Zimmern, 1 Kabinet, 1 Küche und den hierzu gehörigen im Erdgeschoße befindlichen Räumlichkeiten für eine Holzlage. Die Gemeinde übergibt die angeführten Räumlichkeiten dem kk. Telegrafen Inspectorate in reinen Zustande, neu geweißt und besorgt aus ihren Mitteln die gegenwärtig nothwendigen Reparaturen. Dagegen wird nach Uebersiedlung des Amtes in ein Aerarial Gebäude die Reinigung der gebrauchten Lokalitäten der deren Rückgabe durch das kk. Telegrafen Inspektorat veranlaßt und bestritten. Da die angeführten Lokalitäten zur Errichtung einer Telegrafenstation hinreichend und zweckentsprechend erscheinen, so wird von Seite des kk. Telegrafen Inspectorates, mit Vorbehalt der Genehmigung der wohllöbl. k.k. Direktion der Staatstelegrafen

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