daselbst möglich werden kann, und zwar: 1. Als Amtslokale: die im Erdgeschoße befindlichen Lokalitäten No 47, 48, 49, 51, 52, 53 und 54 bestehend aus einem Vorhause, einem Partheienzimmer, einem Zimmer als Apparatzimmer, einem Kabinet für den Amtsdiener, einer Küche und einem Keller. 2. Die Wohnung für den Amtsleiter: die Lokalitäten im 2. Stockwerke deshalben Hauses No 132/a, 132/b, 133, 137, 139 und 140 bestehend aus einen Vorhause, 3 Zimmern, 1 Ka- binet, 1 Küche und den hierzu gehöri- gen im Erdgeschoße befindlichen Räum- lichkeiten für eine Holzlage. Die Gemeinde übergibt die ange- führten Räumlichkeiten dem kk. Tele- grafen Inspectorate in reinen Zu- stande, neu geweißt und besorgt aus ihren Mitteln die gegenwärtig noth- wendigen Reparaturen. Dagegen wird nach Uebersiedlung des Amtes in ein Aerarial Gebäude die Rei- nigung der gebrauchten Lokalitäten der deren Rückgabe durch das kk. Telegrafen Inspektorat veran- laßt und bestritten. Da die angeführten Lokalitäten zur Errichtung einer Telegrafen- station hinreichend und zweckentspre- chend erscheinen, so wird von Seite des kk. Telegrafen Inspectorates, mit Vorbehalt der Genehmigung der wohllöbl. k.k. Direktion der Staatstelegrafen
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