Ratsprotokoll vom 22. Juni 1858

um Gewährung des Unterstandes in einem Versorgungshause für sie und ihren taubstumen Sohn Paul. Von dieser Theres Wohlmutseder wurden mir anliegendes Sparkassa- büchel mit einer ausgewiesenen Einlage pr fl 150 und der Schuldschein des Daniel Kleinert mit fl 50 mit dem Bemer- ken übergeben, daß sie geneigt wäre, diese beiden Objekte abzutreten, wenn sie und ihr Sohn, der ebenfalls ein Ver- mögen von fl 300 besitzen soll und worüber Herr Alois Erb, als gericht- licher Vormund oder Kurator aufge- stellt sein soll, von der Gemeinde in die gänzliche Versorgung genommen würden. Es ist augenscheinlich, daß die Gemeinde bei diesem Beginnen nichts gewinnt im Gegentheile verlieren müßte, eine Uebertragung der genannten Beträge in diesem Falle, wo der Sohn respektive dessen Kurator als Erbe auftreten würde am Ende auch nicht ersprießlich werden dürfte und endlich sich auch nach dem Gesetze nicht rechtfertigen ließe bevor nicht die obervormund- schaftliche Behörde die Genehmigung hiezu ertheilt; anderseits aber die Gemeinde auch nicht aufgelastet wer- den kann eine Person, die noch im Besitze eines Vermögens ist gänz- lich verpflegen zu sollen, so glaube

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