Dr. Spängler, Sandböck, Millner, Edlbauer und Engl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: v. Jäger, Eysn, Stigler, Nutzinger Haas, Mayr entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: Vertrag, welcher zwischen dem löbl. Gemeinderathe von Steyr und der Direktion der Staatstelegrafen, bezüglich der Ueberlassung der Lokalitäten für die in Steyr zu errichtende Telegrafen Station abgeschlossen wurde, welcher wie folgt lautet: Vertrag Abgeschlossen am untengesetzten Tage und Orte zwischen dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien und der Gemeindevorstehung von Steyr. Betreffend die unentgeldliche Ueberlassung der Lokalitäten, von Seite der Gemeinde, für die in Folge Erlaßes der Wohllöbl. kk. Direktion der Staatstelegrafen ddo Wien am 2. Februar 1858 Zahl 73 in Steyr zu errichtende Telegrafen Station. Die Gemeinde der Stadt Steyr erklärt sich hiemit bereit, dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien folgende Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölestiner Gebäude in Steyr für die Dauer von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes, und der Wohnung des Amtsleiters in einem Ärarial Gebäude
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2