desselben im Allgemeinen nicht eingehen, weil hiebei nun richtige Gränze zu finden nicht möglich, daher die Sache zu weit führen würde. In Ausnamsfällen jedoch wird bewilligt, daß für jene Leichen, welche dem Armen- fonde nicht angehören, eine Trägergebür von fl 1 4 xr pr Leiche nachgesucht und be- zalt werden darf, wobei aber die gänz- liche Zalungsunfähigkeit nachgewiesen sein muß. 2549. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statth. Erlaßes pcto Deckung der Mittel zur Sicherung des Fortbestandes der Gewerbs- Schule aus den eigenen Hilfsquellen der Betheiligten und Anzeige über den Er- folg der dießfälligen weiteren Schritte binnen drei Monaten. Vorläufig sind die für die Erhaltung der gewerblichen Sonntagschule bei dem Herrn Vorstande des Handelsstandes und bei den Innungsvorstehern die subs- cribirten Beträge einzuheben, und gegen Quittung sogleich an die Herrn Lehrer der hiesigen Realschule als a conto Betrag ihrer Jahresremuneration zu Handen des Herrn Wurzinger abzuführen; der Akt selbst aber ist zur weiteren Antrag- stellung u. Berichterstattung den Referenten zuzustellen. 2266. Gesuch für die Theresia Wohlmutseder
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2