vorzustellen und eindringliche Worte an dieselben zu richten. Der Hochwürdige Herr Vorstadtpfarrer ist um diese Stunde jeden Tag bereit dabei zu erscheinen. Der Referent und Inspizient des Hauses sind dazu einzuladen und der Obmann davon zu verständigen. 2957. Josef Donke, Todtenprokurator um Erhöhung der Dotation für die Armenträger. Auf Ihr Einschreiten vom 26. Mai d.J. Z. 2957 um Erhöhung der Dotation für die Armenträger, oder Bewilligung eines bestimmten Betrages für die Unterbringung solcher Leichen in den Friedhof deren Begräbnißkosten nicht aus dem Armenfonde bestritten u. aus dem Nachlasse eingebracht werden können, wird Ihnen hiemit bekannt gegeben, daß nachdem für Fremde Leichen ohnedem ein Trägerlohn von fl 1 25 xr pr Leiche bezalt wird, hier nur von dem Trägerlohn für hieher Zuständige die Rede sein kann, der Gemeinderath sich veranlaßt sieht, zu bewilligen, daß die Trägerdotation für Armenpfründer von fl 20 auf fl 24 erhöht werde. Was aber der Trägerlohn für jene Personen anbelangt die dem Armenfonde nicht angehören und aus deren Nachlaß derselbe nicht eingebracht werden kann, so kann man auf eine Bezalung
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