Uebername der Versorgung von der Gemeinde einen Müssiggänger hervor zubilden ist es noch nicht an der Zeit in die gestellte Proposition einzugehen. Es ist demnach Herrn Alois Erb unter Hinweisung des letzteren Umstandes, zu erinnern, daß vorder Hand in seine Proposition nicht eingegangen werden kann, vielmehr wird derselbe angewiesen, seinen Kuranden bei irgend einem Arbeitsgeber zu einer für ihn passende Arbeit unterzubringen und erst dann erneuert seine Proposition vorzubringen, wenn die gänzliche Unfähigkeit zur Arbeit von Seite des Paul Wohlmutseder konstatirt sein wird. 3124. Magdalena Schuler, um Gestattung des Unterstandes in einem hiesigen Versorgungshause. Der Bittstellerin Anna Schuler wird die Aufname in die Siechenanstalt und zwar für die Dauer ihrer nach der Operation des Krebses vorhandenen Schwäche mit Verpflegung bewilligt. Nach vollkommener Genesung aber, welche nach Anzeige des Obmannes vom Herrn Stadtarzte Dr. Krakowizer zu bestätigen ist, hat die Verpflegung aufzuhören und ist Anna Schuler nur als Unterständlerin im Hause zu behalten und zu behandeln. Hievon sind die Betreffenden mit dem Bemerken zu verständigen, daß die Verpflegsgebür von
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2