Ratsprotokoll vom 22. Juni 1858

der Partheien zur Schotterausfuhr und des ihm hiedurch zugehenden Schadens. Der Augenschein anzuordnen und die Betreffenden einzuladen. 2327. Das Polizeiamt zeigt die Schadhaftigkeit der Uferschlacht am Wehrgrabenkanale nächst der Schlagerbrücke an. Zur Ausmittlung der rechtl. Verpflichtung über die Herstellung und Erhaltung der innbeschriebenen Uferschlacht, ob selbe die WehrgrabenCommune oder den betreffenden Hauseigenthümer oder endlich die Stadtgemeinde betrifft und worüber hoffentlich Verträge bestehen werden oder sollen, wird der Akt an den Herrn Sekretär abgetreten, und ist auf Grund des Ergebnisses die betreffende Parthey zur unverzüglichen Herstellung wegen Gefahr von Verzuge mittelst Dekret zu beauftragen. 3249. Polizeiamt zeigt den schadhaften Zustand der öffentlich, Stiegen der Vorstädte an. Dem städt. Bauamte ist der Auftrag zu geben, die innangeführten Gebrechen an den drei genannten öffentl. Stiegen wirksam und zweckmäßig zu repariren u.z. so schnell wie möglich. Vor Allem die Aufgangstiege vom untern Ort in das obere wegen Gefahr in Verzug.

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