Ratsprotokoll vom 22. Juni 1858

der Partheien zur Schotterausfuhr und des ihm hiedurch zugehenden Schadens. Der Augenschein anzuordnen und die Betreffenden einzuladen. 2327. Das Polizeiamt zeigt die Schad- haftigkeit der Uferschlacht am Wehr- grabenkanale nächst der Schlager- brücke an. Zur Ausmittlung der rechtl. Ver- pflichtung über die Herstellung und Erhaltung der innbeschriebenen Ufer- schlacht, ob selbe die Wehrgraben- Commune oder den betreffenden Haus- eigenthümer oder endlich die Stadtge- meinde betrifft und worüber hoffent- lich Verträge bestehen werden oder sollen, wird der Akt an den Herrn Sekretär abgetreten, und ist auf Grund des Ergebnisses die betref- fende Parthey zur unverzüglichen Herstellung wegen Gefahr von Ver- zuge mittelst Dekret zu beauftragen. 3249. Polizeiamt zeigt den schadhaften Zustand der öffentlich, Stiegen der Vorstädte an. Dem städt. Bauamte ist der Auftrag zu geben, die innangeführten Gebre- chen an den drei genannten öffentl. Stiegen wirksam und zweckmäßig zu repariren u.z. so schnell wie möglich. Vor Allem die Aufgangstiege vom untern Ort in das obere wegen Gefahr in Verzug.

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