Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 22. Juni 1858 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 22. Juni 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Ge- genwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Amort, Lechner, Vogl, Vögerl, Krenklmüller, Unzeittig, Harazmüller, Heindl Michel, Heindl Anton,
Raths Protocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der kk. lf. Kreisstadt Steyr vom 22. Juni 1858 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Amort, Lechner, Vogl, Vögerl Krenklmüller, Unzeittig, Harazmüller, Heindl Michel, Heindl Anton,
Dr. Spängler, Sandböck, Millner, Edlbauer und Engl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: v. Jäger, Eysn, Stigler, Nutzinger Haas, Mayr entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: Vertrag, welcher zwischen dem löbl. Gemeinderathe von Steyr und der Direktion der Staatstelegrafen, bezüglich der Ueberlassung der Lokalitäten für die in Steyr zu errichtende Telegrafen Station abgeschlossen wurde, welcher wie folgt lautet: Vertrag Abgeschlossen am untengesetzten Tage und Orte zwischen dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien und der Gemeindevorstehung von Steyr. Betreffend die unentgeldliche Ueberlassung der Lokalitäten, von Seite der Gemeinde, für die in Folge Erlaßes der Wohllöbl. kk. Direktion der Staatstelegrafen ddo Wien am 2. Februar 1858 Zahl 73 in Steyr zu errichtende Telegrafen Station. Die Gemeinde der Stadt Steyr erklärt sich hiemit bereit, dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien folgende Räumlichkeiten in dem derselben eigenthümlichen Excölestiner Gebäude in Steyr für die Dauer von drei Jahren unentgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes, und der Wohnung des Amtsleiters in einem Ärarial Gebäude
Dr. Spängler, Sandböck, Millner, Edlbauer und Engl. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: v. Jäger, Eysn, Stigler, Nutzinger, Haas, Mayr entschuldigt. Herr Bürgermeister trägt vor: Vertrag, welcher zwischen dem löbl. Ge- meinderathe von Steyr und der Direktion der Staatstelegrafen, bezüglich der Ue- berlassung der Lokalitäten für die in Steyr zu errichtende Telegrafen Sta- tion abgeschlossen wurde, welcher wie folgt lautet: Vertrag Abgeschlossen am untengesetzten Tage und Orte zwischen dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien und der Gemein- devorstehung von Steyr. Betreffend die unentgeldliche Ueberlassung der Lokalitäten, von Seite der Gemeinde, für die in Folge Erlaßes der Wohllöbl. kk. Direktion der Staatstelegrafen ddo Wien am 2. Februar 1858 Zahl 73 in Steyr zu errichtende Telegrafen Station. Die Gemeinde der Stadt Steyr erklärt sich hiemit bereit, dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien folgende Räum- lichkeiten in dem derselben eigenthüm- lichen Excölestiner Gebäude in Steyr für die Dauer von drei Jahren un- entgeldlich zur Verfügung zu stellen, falls nicht innerhalb dieser Zeit die zweckentsprechende Unterbringung des Telegrafenamtes, und der Wohnung des Amtsleiters in einem Ärarial Gebäude
daselbst möglich werden kann, und zwar: 1. Als Amtslokale: die im Erdgeschoße befindlichen Lokalitäten No 47, 48, 49, 51, 52, 53 und 54 bestehend aus einem Vorhause, einem Partheienzimmer, einem Zimmer als Apparatzimmer, einem Kabinet für den Amtsdiener, einer Küche und einem Keller. 2. Die Wohnung für den Amtsleiter: die Lokalitäten im 2. Stockwerke deshalben Hauses No 132/a, 132/b, 133, 137, 139 und 140 bestehend aus einen Vorhause, 3 Zimmern, 1 Ka- binet, 1 Küche und den hierzu gehöri- gen im Erdgeschoße befindlichen Räum- lichkeiten für eine Holzlage. Die Gemeinde übergibt die ange- führten Räumlichkeiten dem kk. Tele- grafen Inspectorate in reinen Zu- stande, neu geweißt und besorgt aus ihren Mitteln die gegenwärtig noth- wendigen Reparaturen. Dagegen wird nach Uebersiedlung des Amtes in ein Aerarial Gebäude die Rei- nigung der gebrauchten Lokalitäten der deren Rückgabe durch das kk. Telegrafen Inspektorat veran- laßt und bestritten. Da die angeführten Lokalitäten zur Errichtung einer Telegrafen- station hinreichend und zweckentspre- chend erscheinen, so wird von Seite des kk. Telegrafen Inspectorates, mit Vorbehalt der Genehmigung der wohllöbl. k.k. Direktion der Staatstelegrafen
daselbst möglich werden kann, und zwar: 1. Als Amtslokale: die im Erdgeschoße befindlichen Lokalitäten No 47, 48, 49, 51, 52, 53 und 54 bestehend aus einem Vorhause, einem Partheienzimmer, einem Zimmer als Apparatzimmer, einem Kabinet für den Amtsdiener, einer Küche und einem Keller. 2. Die Wohnung für den Amtsleiter: die Lokalitäten im 2. Stockwerke deshalben Hauses No 132/a, 132/b, 133, 137, 139 und 140 bestehend aus einen Vorhause, 3 Zimmern, 1 Kabinet, 1 Küche und den hierzu gehörigen im Erdgeschoße befindlichen Räumlichkeiten für eine Holzlage. Die Gemeinde übergibt die angeführten Räumlichkeiten dem kk. Telegrafen Inspectorate in reinen Zustande, neu geweißt und besorgt aus ihren Mitteln die gegenwärtig nothwendigen Reparaturen. Dagegen wird nach Uebersiedlung des Amtes in ein Aerarial Gebäude die Reinigung der gebrauchten Lokalitäten der deren Rückgabe durch das kk. Telegrafen Inspektorat veranlaßt und bestritten. Da die angeführten Lokalitäten zur Errichtung einer Telegrafenstation hinreichend und zweckentsprechend erscheinen, so wird von Seite des kk. Telegrafen Inspectorates, mit Vorbehalt der Genehmigung der wohllöbl. k.k. Direktion der Staatstelegrafen
das Anerbieten zur unentgeldlichen Benützung der genannten Piecen angenommen. Die Gemeinde williget ferner ein, daß die aus diesem Vertrage entspringenden Rechtsstreitigkeiten, das hohe Aerar möge als Kläger oder Geklagter auftreten bei demjenigen im Sitze der hierländigen Finanz Prokuratur befindlichen Gerichte, dem der Fiskus als Geklagter untersteht anhängig zu machen und durchzuführen sein werden. Dieser Vertrag wird in 2 gleichlautenden Parien abgeschlossen, von welchem das auf Kosten der Gemeinde zu Steyr gestempelte bei dem kk. Telegrafen Inspektorate zu Wien aufbewahrt, das ungestempelte der Gemeinde Vorstehung übergeben wird. Urkund dessen das zur Vertragsabschließung beauftragten kk. Telegrafisten Johann Schlechte, des Bürgermeisters und zweyer Gemeinderäthe von Steyr und zweier erbetenen Zeugen Unterschriften Steye am 21. Juni 1858. III Section Refrt. Herr Vice Bürgermeister. 3302. Leopold Pfarl, um Verleihung der durch den Tod des Mathias Spitzen in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3386. Josef Spitzer um Verleihung der durch
das Anerbieten zur unentgeldlichen Benützung der genannten Piecen an- genommen. Die Gemeinde williget ferner ein, daß die aus diesem Vertrage entsprin- genden Rechtsstreitigkeiten, das hohe Aerar möge als Kläger oder Ge- klagter auftreten bei demjenigen im Sitze der hierländigen Finanz Pro- kuratur befindlichen Gerichte, dem der Fiskus als Geklagter untersteht anhängig zu machen und durchzuführen sein werden. Dieser Vertrag wird in 2 gleichlau- tenden Parien abgeschlossen, von wel- chem das auf Kosten der Gemeinde zu Steyr gestempelte bei dem kk. Tele- grafen Inspektorate zu Wien aufbe- wahrt, das ungestempelte der Ge- meinde Vorstehung übergeben wird. Urkund dessen das zur Vertragsab- schließung beauftragten kk. Telegra- fisten Johann Schlechte, des Bürger- meisters und zweyer Gemeinderäthe von Steyr und zweier erbetenen Zeugen Unterschriften Steye am 21. Juni 1858. III Section Refrt. Herr Vice Bürgermeister. 3302. Leopold Pfarl, um Verleihung der durch den Tod des Mathias Spitzen in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3386. Josef Spitzer um Verleihung der durch
den Tod seines Vaters in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3425. Georg Pfeiffer, gegenwärtig in Grießkirchen No 179 um Verleihung der Polizeiwachtmeisters-Stelle. Wird in Gemäßheit des Gemeinde- rathsbeschlußes vom 23. April 1858 ad Zal 2286 in die Hände des Herrn Vor- sitzenden zurückgelegt. 3318. Distrikts Aktuar Willner als Re- vident zeigt den Tod des städtischen Holzversilberers Mathias Spitzer an und berichtet über die bestehenden Haft- und Landgelder-Rückstände. Wird ein Comité, bestehend aus den Herrn der IV. Section über Be- rufung des Herrn Vorsitzenden bezüg- lich der Wiederbesetzung der vakanten Stelle eines Holzversilberers, unter Revision der bestehenden Haft- und Ländordung, endgiltige Anträge dem Gemeinderathe zur Genehmigung unterbreiten. Zugleich erhält das Cassa Amt auf Rubrik die Weisung, die in diesem Berichte angesetzten Rückstände der Haft- und Ländgelder in der Cassa-Rechnung durch Verschreibung bis zur Austragung der schwebenden Rekurse in Evidenz zu halten. 3721. Pränumerations Einladung auf das Werk "Markt Frankenburg" wovon der Reinertrag zu wohlthätigen
den Tod seines Vaters in Erledigung gekommene Holzversilbererstelle. Der IV. Section abgetreten. 3425. Georg Pfeiffer, gegenwärtig in Grießkirchen No 179 um Verleihung der Polizeiwachtmeisters-Stelle. Wird in Gemäßheit des Gemeinderathsbeschlußes vom 23. April 1858 ad Zal 2286 in die Hände des Herrn Vorsitzenden zurückgelegt. 3318. Distrikts Aktuar Willner als Revident zeigt den Tod des städtischen Holzversilberers Mathias Spitzer an und berichtet über die bestehenden Haft- und Landgelder-Rückstände. Wird ein Comité, bestehend aus den Herrn der IV. Section über Berufung des Herrn Vorsitzenden bezüglich der Wiederbesetzung der vakanten Stelle eines Holzversilberers, unter Revision der bestehenden Haft- und Ländordung, endgiltige Anträge dem Gemeinderathe zur Genehmigung unterbreiten. Zugleich erhält das Cassa Amt auf Rubrik die Weisung, die in diesem Berichte angesetzten Rückstände der Haftund Ländgelder in der Cassa-Rechnung durch Verschreibung bis zur Austragung der schwebenden Rekurse in Evidenz zu halten. 3721. Pränumerations Einladung auf das Werk "Markt Frankenburg" wovon der Reinertrag zu wohlthätigen
Zwecken verwendet wird. (Laut kreisbehördl. Erlaß vom 16. Mts. Zal 3603.) Wird dem löbl. Gemeinderathe in heutiger Sitzung mit der Einladung zur gefälligen Betheiligung in Vortrag gebracht 3109. Kreisbehördl. Curr. Erlaß v. 29/5 Z. 3322 pcto Subscription auf das Werk „Hebung der Obstkultur“. Zur Wissenschaft. 3296. Schreiben des Ankündigungs Bureaus „der Presse“ pto Einsendung der Einschaltungsgebür pr fl 6 15 xr für die 3 malige Einschaltung der Theaterverpachtganzeige. Das Cassa Amt erhält auf Rubrik den Auftrag, die Insertionsgebür pr fl 6 15 xr an das Vollzugsbureau zu dem Behufe zu erfolgen, damit vom Letzteren die Zusendung dieses Betrages an das Ankündigungsbureau der Presse veranlaßt wurde. 3407. Anweisung der Forstkasse der Herrschaft Steyr für gelieferte Floßstämme pr fl 70. Dem Kassaamte zur Zalung. 3476. Relation des Herrn Gemeinderathes Johann Amort über die von Andrs Derfler akkordmäßig gelieferten 46 Stück Lerchen- und 5 Stck Föhrenstämme behufs einer a conto Zalung. Auf Grund dieser Relation erhält das städt. Cassa Amt die Weisung an Hrn. Andreas Derfler a conto seiner Holzlieferung vierhundert Gulden CMz gegen legale Empfangsbestätigung auszubezalen und seiner
Zwecken verwendet wird. (Laut kreisbehördl. Erlaß vom 16. Mts. Zal 3603.) Wird dem löbl. Gemeinderathe in heutiger Sitzung mit der Einladung zur gefälligen Betheiligung in Vortrag gebracht. 3109. Kreisbehördl. Curr. Erlaß v. 29/5 Z. 3322 pcto Subscription auf das Werk „Hebung der Obstkultur“. Zur Wissenschaft. 3296. Schreiben des Ankündigungs Bureaus „der Presse“ pto Einsendung der Einschal- tungsgebür pr fl 6 15 xr für die 3 malige Einschaltung der Theaterverpachtganzeige. Das Cassa Amt erhält auf Rubrik den Auftrag, die Insertionsgebür pr fl 6 15 xr an das Vollzugsbureau zu dem Behufe zu erfolgen, damit vom Letzteren die Zusendung dieses Be- trages an das Ankündigungsbureau der Presse veranlaßt wurde. 3407. Anweisung der Forstkasse der Herrschaft Steyr für gelieferte Floßstämme pr fl 70. Dem Kassaamte zur Zalung. 3476. Relation des Herrn Gemeinderathes Johann Amort über die von Andrs Derfler akkordmäßig gelieferten 46 Stück Lerchen- und 5 Stck Föhren- stämme behufs einer a conto Zalung. Auf Grund dieser Relation erhält das städt. Cassa Amt die Weisung an Hrn. Andreas Derfler a conto sei- ner Holzlieferung vierhundert Gulden CMz gegen legale Empfangsbe- stätigung auszubezalen und seiner
Zeit nach Einlangen der dießfälligen Rechnung mit dem Restbetrage in der entsprechenden Rubrik zu verbuchen. 2727. Rev. Rechnung des Jf. Gschaider pr fl 322 52 xr für geliefertes Rübsöhl für das II Quartal 1858. Dem Kassaamte zur Zalung. 3161. Rev. Konto des Martin Weiß, pr fl 20 48 xr für gelieferte 26 Stück Stroh- wassereimer. Dem Kassaamte zur Zalung. 2899. Rev. Konto des Ignatz Fischer pr fl 48 36 xr für gelieferte hanfene Spritzenschläuche. Dem Kassaamte zur Zalung. 2897. Rev. Konto des Ignatz Fischer pr fl 75.- für gelieferte hanfene Wassereimer. Dem Kassaamte zur Zalung. 2898. Rev. Kanto des Ignatz Fischer pr fl 97 38 3/4 xr für gelieferte Haftseile. Dem Kassaamte zur Zalung. 2900. Rev. Quittung des Johann Harazmüller pr fl 43 12 xr für gelieferten Kalk. Dem Kassaamte zur Zalung. 3508. Vortrag Nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 22. September 1857 ad Zal 4549, wodurch der Jahresvoranschlag pro 1858 in allen seinen Ansätzen geneh- migt wurde, bringe ich das in allen seinen Einnahms- und Ausgabsposten richtig gestellte Schema aller ein- gehenden Haupt- und Sub-Rubriken
Zeit nach Einlangen der dießfälligen Rechnung mit dem Restbetrage in der entsprechenden Rubrik zu verbuchen. 2727. Rev. Rechnung des Jf. Gschaider pr fl 322 52 xr für geliefertes Rübsöhl für das II Quartal 1858. Dem Kassaamte zur Zalung. 3161. Rev. Konto des Martin Weiß, pr fl 20 48 xr für gelieferte 26 Stück Strohwassereimer. Dem Kassaamte zur Zalung. 2899. Rev. Konto des Ignatz Fischer pr fl 48 36 xr für gelieferte hanfene SpritzenschläucheD. em Kassaamte zur Zalung. 2897. Rev. Konto des Ignatz Fischer pr fl 75.- für gelieferte hanfene WassereimerD. em Kassaamte zur Zalung. 2898. Rev. Kanto des Ignatz Fischer pr fl 97 38 3/4 xr für gelieferte Haftseile. Dem Kassaamte zur Zalung. 2900. Rev. Quittung des Johann Harazmüller pr fl 43 12 xr für gelieferten Kalk. Dem Kassaamte zur Zalung. 3508. Vortrag Nach dem Gemeinderathsbeschluße vom 22. September 1857 ad Zal 4549, wodurch der Jahresvoranschlag pro 1858 in allen seinen Ansätzen genehmigt wurde, bringe ich das in allen seinen Einnahms- und Ausgabsposten richtig gestellte Schema aller eingehenden Haupt- und Sub-Rubriken
der abgelaufenen 7 Monate zur Kenntniß des löbl. Gemeinderathes wornach sich folgende Resultate im Gesammtüberblicke ergeben. Empfänge mit Ende Mai fl 35.561 52 3/4 xr Ausgaben 35.308 48 3/4 Cassa-Rest am 1. Juni 858 zuzüglich des am 1. November 1857 Verbliebenen fl 2005 53 xr Nach dem Präliminare sollen in den nächsten 5 Monaten noch einfließen bei der Stadtkassa fl 13.763 10 2/4 xr dagegen verbleiben präliminirte Ausgaben fl 22.098 55 xr zeigt sich demnach ein unbedecktes Defizit von fl 8335 44 2/4 xrWird zur Wissenschaft genommen. 3423. Anton Heindl um Zalungsanweisung des die Stadtkommune treffenden Betrages von den Wehrbaukosten. Auf Grund des bestehenden Vertrages erhält das städt. Kassaamt die Weisung von der zur Wehrreparatur nachgewiesenen Auslage den dritten Theil pr [?] fl an Herrn Anton Heindl gegen Quittung auszubezalen, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens und das Kassaamt auf Rubriken zu verständigen sind. IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 3443. Expedit relationirt über die bei Vermessung des Strassenschotters
der abgelaufenen 7 Monate zur Kenntniß des löbl. Gemeinderathes wornach sich folgende Resultate im Gesammtüberblicke ergeben. Empfänge mit Ende Mai fl 35.561 52 3/4 xr Ausgaben 35.308 48 3/4 Cassa-Rest am 1. Juni 858 zu- züglich des am 1. November 1857 Verbliebenen fl 2005 53 xr Nach dem Präliminare sollen in den nächsten 5 Monaten noch einfließen bei der Stadtkassa fl 13.763 10 2/4 xr dagegen verbleiben prälimi- nirte Ausgaben fl 22.098 55 xr zeigt sich demnach ein unbedecktes Defizit von fl 8335 44 2/4 xr Wird zur Wissenschaft genommen. 3423. Anton Heindl um Zalungsanweisung des die Stadtkommune treffenden Betrages von den Wehrbaukosten. Auf Grund des bestehenden Vertrages erhält das städt. Kassaamt die Weisung von der zur Wehrreparatur nachgewie- senen Auslage den dritten Theil pr [?] fl an Herrn Anton Heindl gegen Quittung auszubezalen, wovon derselbe in Erledi- gung dieses Einschreitens und das Kassaamt auf Rubriken zu verstän- digen sind. IV. Section Refrt. Herr Gemeinderath Amort. 3443. Expedit relationirt über die bei Vermessung des Strassenschotters
auf der Sirningerstrasse entdeckten Gebrechen. In dieser Relation ist nicht ausgesprochen ob die vom Georg Müller aufgeführte Schotter qualitativ et quantitativ rich- tig befunden worden ist, somit kann der Referent den betreffenden Conto bei Vor- kommen nicht gegenzeichnen. Die gerügten Gebrechen an der Sirnin- gerstrasse sind dem Bauamte speziel anzuzeigen und ist selbes zu beauf- tragen, daß hierin schnell Abhilfe getroffen werde. Ueberhaupt soll das Bauamt verhalten werden, Sorge zu tragen, daß die zum Strassenmachen verwendeten Individuen fort und fort bei dieser Arbeit belassen werden, und nicht auch als Tagwerker zu andern Verrichtungen in Verwendung kommen. 3238. Akkordprotokoll ad Num 3068 mit Johann Hefner u. Karl Gutbruner in Betreff der Pfarrberg und Kir- chenplatz Regulirungsarbeiten. Es wird gemeinderäthl. genehmiget, daß die Erdabgrabungen und Pflasterungs- arbeiten der Pfarrgasse und des Kir- chenplatzes, wie selbe im Kostenanschlag vom 29. August 1857 Z. 4198 aufgeführt und technischerseits auf 856 fl 20 xr adjustirt sind, für den nach Maßgabe des bezügl. Akkordprotokolles vom 20. Jänner 858 resultirenden Betrag, aus den vom Baummeister Gutbruner im Offertwege
auf der Sirningerstrasse entdeckten Gebrechen. In dieser Relation ist nicht ausgesprochen ob die vom Georg Müller aufgeführte Schotter qualitativ et quantitativ richtig befunden worden ist, somit kann der Referent den betreffenden Conto bei Vorkommen nicht gegenzeichnen. Die gerügten Gebrechen an der Sirningerstrasse sind dem Bauamte speziel anzuzeigen und ist selbes zu beauftragen, daß hierin schnell Abhilfe getroffen werde. Ueberhaupt soll das Bauamt verhalten werden, Sorge zu tragen, daß die zum Strassenmachen verwendeten Individuen fort und fort bei dieser Arbeit belassen werden, und nicht auch als Tagwerker zu andern Verrichtungen in Verwendung kommen. 3238. Akkordprotokoll ad Num 3068 mit Johann Hefner u. Karl Gutbruner in Betreff der Pfarrberg und Kirchenplatz Regulirungsarbeiten. Es wird gemeinderäthl. genehmiget, daß die Erdabgrabungen und Pflasterungsarbeiten der Pfarrgasse und des Kirchenplatzes, wie selbe im Kostenanschlag vom 29. August 1857 Z. 4198 aufgeführt und technischerseits auf 856 fl 20 xr adjustirt sind, für den nach Maßgabe des bezügl. Akkordprotokolles vom 20. Jänner 858 resultirenden Betrag, aus den vom Baummeister Gutbruner im Offertwege
erstandenen Regulirungsarbeiten ausgeschieden werden, und dafür vom Pflastermeister Hefner unter ganz gleichen Haftungen und Obliegenheiten des besagten Protokolles vom 20. Juni 1858 übernommen werden. Es wird weiters auch gemeinderathlich, daß die Regulirungs resp. Planirungsarbeiten und Erdabgrabungen, welche technisch sich auf fl 417 41 xr beziffern, die im ursprünglichen Kostenanschlage gar nicht aufgenommen sind, ebenfalls dem Pflastermeister Hefner um den selbst offerirten Preis von 115 fl CMz unter den innan geführten Bedingnissen zugeschlagen werden. Dießfalls sind sowohl Baumeister Gutbruner wegen außer Haftstellung des bezüglichen Antheils und der Pflastermeister Hefner wegen Einstehung dafür mittelst Dekrete zu verständigen, und ist beiden Theilen die rasche Durchführung der bezüglichen Herstellungen aufzutragen. 3227. Silvester Dumbacher um unentgeldliche Ueberlassung einer Parthie Schaiter. Ein gewöhnlicher Haufen Schaiter, sobald welche vorhanden sind, bewilligt. 3481. Alois Vogl um Abhaltung eines Augenscheines in Betreff der Berechtigung
erstandenen Regulirungsarbeiten ausgeschieden werden, und dafür vom Pflastermeister Hefner unter ganz gleichen Haftungen und Obliegenheiten des besagten Protokolles vom 20. Juni 1858 übernommen werden. Es wird weiters auch gemeinderathlich, daß die Regulirungs resp. Planirungs- arbeiten und Erdabgrabungen, welche technisch sich auf fl 417 41 xr beziffern, die im ursprünglichen Kostenan- schlage gar nicht aufgenommen sind, ebenfalls dem Pflastermeister Hefner um den selbst offerirten Preis von 115 fl CMz unter den innan geführten Bedingnissen zugeschlagen werden. Dießfalls sind sowohl Baumeister Gutbruner wegen außer Haftstellung des bezüglichen Antheils und der Pflastermeister Hefner wegen Einstehung dafür mittelst Dekrete zu verständigen, und ist beiden Theilen die rasche Durchführung der bezüglichen Herstellungen aufzutragen. 3227. Silvester Dumbacher um unentgeld- liche Ueberlassung einer Parthie Schaiter. Ein gewöhnlicher Haufen Schaiter, sobald welche vorhanden sind, bewilligt. 3481. Alois Vogl um Abhaltung eines Augenscheines in Betreff der Berechtigung
der Partheien zur Schotterausfuhr und des ihm hiedurch zugehenden Schadens. Der Augenschein anzuordnen und die Betreffenden einzuladen. 2327. Das Polizeiamt zeigt die Schad- haftigkeit der Uferschlacht am Wehr- grabenkanale nächst der Schlager- brücke an. Zur Ausmittlung der rechtl. Ver- pflichtung über die Herstellung und Erhaltung der innbeschriebenen Ufer- schlacht, ob selbe die Wehrgraben- Commune oder den betreffenden Haus- eigenthümer oder endlich die Stadtge- meinde betrifft und worüber hoffent- lich Verträge bestehen werden oder sollen, wird der Akt an den Herrn Sekretär abgetreten, und ist auf Grund des Ergebnisses die betref- fende Parthey zur unverzüglichen Herstellung wegen Gefahr von Ver- zuge mittelst Dekret zu beauftragen. 3249. Polizeiamt zeigt den schadhaften Zustand der öffentlich, Stiegen der Vorstädte an. Dem städt. Bauamte ist der Auftrag zu geben, die innangeführten Gebre- chen an den drei genannten öffentl. Stiegen wirksam und zweckmäßig zu repariren u.z. so schnell wie möglich. Vor Allem die Aufgangstiege vom untern Ort in das obere wegen Gefahr in Verzug.
der Partheien zur Schotterausfuhr und des ihm hiedurch zugehenden Schadens. Der Augenschein anzuordnen und die Betreffenden einzuladen. 2327. Das Polizeiamt zeigt die Schadhaftigkeit der Uferschlacht am Wehrgrabenkanale nächst der Schlagerbrücke an. Zur Ausmittlung der rechtl. Verpflichtung über die Herstellung und Erhaltung der innbeschriebenen Uferschlacht, ob selbe die WehrgrabenCommune oder den betreffenden Hauseigenthümer oder endlich die Stadtgemeinde betrifft und worüber hoffentlich Verträge bestehen werden oder sollen, wird der Akt an den Herrn Sekretär abgetreten, und ist auf Grund des Ergebnisses die betreffende Parthey zur unverzüglichen Herstellung wegen Gefahr von Verzuge mittelst Dekret zu beauftragen. 3249. Polizeiamt zeigt den schadhaften Zustand der öffentlich, Stiegen der Vorstädte an. Dem städt. Bauamte ist der Auftrag zu geben, die innangeführten Gebrechen an den drei genannten öffentl. Stiegen wirksam und zweckmäßig zu repariren u.z. so schnell wie möglich. Vor Allem die Aufgangstiege vom untern Ort in das obere wegen Gefahr in Verzug.
3445. Protokoll mit Ignatz Harazmüller Wehrgraben Vorsteher in Betreff der Beitragsleistung der Kosten pcto Herstellung der großen Fallnbrücke bei der Steyr. Zur Ermittlung des Rechtsverhältnisses zwischen der Stadtgemeinde und der Wehrgraben Commune wegen Verpflichtung der betreffenden Beitragsleistung bei den jeweiligen erforderlichen Baulichkeiten an der großen Fallnbrücke, wird der Akt dem Herrn Sekretär abgetreten und auf Grund desselben der immer sich erneuernden ZalungsRenitenz ein für allemal begegnen zu können. 3243. Expedit relationirt die gepflogene Besichtigung und Vermessung des von Ignatz Zachhuber auf die Ennser- und Wolfernerstrasse gelieferten Schotters. In Folge dieser Relation wird gemeinderäthl. genehmiget, daß auf die Wolfernerstrasse die noch weiters erforderlichen 20 Haufen Flußschotter a fl 1 64 xr 10 Haufen Pechschotter a 53 xr den Ignatz Zachhuber an Ort und Stelle geführt werden. 3274. Anzeige des kk. Gend. Posten Commandos pcto Beteiligung mehrerer
3445. Protokoll mit Ignatz Harazmüller Wehrgraben Vorsteher in Betreff der Beitragsleistung der Kosten pcto Herstellung der großen Fallnbrücke bei der Steyr. Zur Ermittlung des Rechtsver- hältnisses zwischen der Stadtgemeinde und der Wehrgraben Commune wegen Verpflichtung der betreffenden Bei- tragsleistung bei den jeweiligen erforderlichen Baulichkeiten an der großen Fallnbrücke, wird der Akt dem Herrn Sekretär abge- treten und auf Grund desselben der immer sich erneuernden Zalungs- Renitenz ein für allemal begeg- nen zu können. 3243. Expedit relationirt die gepfloge- ne Besichtigung und Vermessung des von Ignatz Zachhuber auf die Ennser- und Wolfernerstrasse gelieferten Schotters. In Folge dieser Relation wird ge- meinderäthl. genehmiget, daß auf die Wolfernerstrasse die noch wei- ters erforderlichen 20 Haufen Fluß- schotter a fl 1 64 xr 10 Haufen Pechschot- ter a 53 xr den Ignatz Zachhuber an Ort und Stelle geführt werden. 3274. Anzeige des kk. Gend. Posten Com- mandos pcto Beteiligung mehrerer
Gebrechen an der Neuthorbrücke. Sind dem städt. Bauamte die Nach- sichtspflege und sofort die baldmöglich- ste Reparirung der innangeführten Mängel aufzutragen. 3389. Dekret den kk. Kreisbehörde pcto sogleichen Angriffsnahme der Pfarrberg und Kirchenplatz Re- gulirungsarbeiten. Ist bereits Nöthiges eingeleitet u. damit der Gegenstand erledigt. Die von der kk. Kreisbehörde ge- forderten Nachweisungen sind inner- halb der gestellten Frist zu erstatten. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 3336. Armen Inst. Rechnungsführung relat. ad Num 1899 in Betreff der aus den Militärquartiergeldern angekauften und eingelangten 5 Staatsschuldverschrbg. No 6665. pr fl 306. Wird zur Wissenschaft genommen und ist diese Obligation in den Kapita- lien Ausweis des Armenfondes aufzunehmen. 3288. Erledigung des kk. Landesgerichtes betreffend das Entschädigungs- Capital für das Dominium Bür- gerspital Steyr. Der Mild Vers. Fonds Rechnungsführung zum Benehmen und Aufbewahrung. 3299. Erled. des kk. Landesgerichtes Linz betreffend die Entschädigungskapitalien
Gebrechen an der Neuthorbrücke. Sind dem städt. Bauamte die Nachsichtspflege und sofort die baldmöglichste Reparirung der innangeführten Mängel aufzutragen. 3389. Dekret den kk. Kreisbehörde pcto sogleichen Angriffsnahme der Pfarrberg und Kirchenplatz Regulirungsarbeiten. Ist bereits Nöthiges eingeleitet u. damit der Gegenstand erledigt. Die von der kk. Kreisbehörde geforderten Nachweisungen sind innerhalb der gestellten Frist zu erstatten. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 3336. Armen Inst. Rechnungsführung relat. ad Num 1899 in Betreff der aus den Militärquartiergeldern angekauften und eingelangten 5 Staatsschuldverschrbg. No 6665. pr fl 306. Wird zur Wissenschaft genommen und ist diese Obligation in den Kapitalien Ausweis des Armenfondes aufzunehmen. 3288. Erledigung des kk. Landesgerichtes betreffend das EntschädigungsCapital für das Dominium Bürgerspital Steyr. Der Mild Vers. Fonds Rechnungsführung zum Benehmen und Aufbewahrung. 3299. Erled. des kk. Landesgerichtes Linz betreffend die Entschädigungskapitalien
des Dominiums Bruderhaus Steyr. Der Mild Vers. Fonds Rechnungsführung zum Benehmen u. Aufbewahrung. 3289. Erledigung des kk. Landesgerichtes Linz betreffend das EntschädigungsKapital für das Flösserzechamt. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung zum Benehmen und Aufbewahrung. 3197. Anna Hermann um Betheilung aus dem Armenfonde als Entschädigung für die von ihr im Bürgerspitale zu leistenden Verrichtungen. Der Bittstellerin wird eine tägl. Betheilung von vier Kreuzer E.Sch. aus dem Armenfonde vom 18. d.Mts. an auf die Dauer ihres Küchendienstes bewilligt. 3309. Roman u. Juliana Steinberger, um Betheilung ihres Kindes Julianna aus dem Armenfonde. Bei der nächsten Armenkommi ßion in Vorlage zu bringen. 3125. Elisabeth Fischer um Betheilung aus dem Armenfonde und Bedachtnahme bei Erledigung einer Pfründe. Der Bittstellerin Elisabeth Fischer wird eine Betheilung aus dem Armenfonde vom 11. d.Mts. an mit tägl. 4 xr E.Sch. bewilligt und dieselbe bei einer Pfründenbetheilung in die Competenten Tabelle aufzunehmen. 3308. Katharina Riedler um Anweisung
des Dominiums Bruderhaus Steyr. Der Mild Vers. Fonds Rechnungs- führung zum Benehmen u. Aufbewahrung. 3289. Erledigung des kk. Landesgerichtes Linz betreffend das Entschädigungs- Kapital für das Flösserzechamt. Der Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung zum Benehmen und Aufbewahrung. 3197. Anna Hermann um Betheilung aus dem Armenfonde als Entschädigung für die von ihr im Bürgerspitale zu leistenden Verrichtungen. Der Bittstellerin wird eine tägl. Betheilung von vier Kreuzer E.Sch. aus dem Armenfonde vom 18. d.Mts. an auf die Dauer ihres Küchendienstes bewilligt. 3309. Roman u. Juliana Steinberger, um Betheilung ihres Kindes Julianna aus dem Armenfonde. Bei der nächsten Armenkommi ßion in Vorlage zu bringen. 3125. Elisabeth Fischer um Betheilung aus dem Armenfonde und Bedacht- nahme bei Erledigung einer Pfründe. Der Bittstellerin Elisabeth Fischer wird eine Betheilung aus dem Armenfonde vom 11. d.Mts. an mit tägl. 4 xr E.Sch. bewilligt und die- selbe bei einer Pfründenbetheilung in die Competenten Tabelle aufzunehmen. 3308. Katharina Riedler um Anweisung
der Verpflegskosten pr fl 10 zum Ge- brauche des Armenbades Hall. Der Bittstellerin wird die Verköstigungs- gebühr zur Aufname in das Armen- badspital bewilliget, und wird die Armen Instit. Rechnungsführung angewiesen, diesen Betrag nach Abgang der Katharina Riedler nach Hall, an die dortige Spi- talsvorstehung einzusenden. 3066. Note der kk. Wohlthätigkeits Anstalt zu Graz pcto Einsendung des Verpflegs- kostenbetrages pr fl 3 44 xr für Franz Schwaiger. Dem Polizeiamte um Äußerung über die Zuständigkeit des Franz Schwaiger und über die Möglichkeit der Einbringung der Verpflegskosten von seinen allfälligen Verwandten. 3300. Conto des Oberlehrers Franz Kuhn pr fl 3 30 xr für das Sägen u Spalten des Schulholzes pro 1858/9. Zur Zalung auf Rechnung der Schulkosten. 3313. Protokoll mit Alois Erb, Kurator des taubstummen Paul Wohlmuts- eder bezüglich der Uebername seines Kuranden gegen Abtretung seines ihm eigenthümlichen Vermögens, in Sparkassa Einlagen pr fl 83 CMz. Bei der Minderheit dieser Kapitals- summe, noch mehr und insbesonders aber bei dem Umstande, daß Paul Wohl- muthseder fähig ist, zu einer für ihm pas- senden Arbeit verwendet werden zu kön- nen und es nicht verzeihlich wäre, bey
der Verpflegskosten pr fl 10 zum Gebrauche des Armenbades Hall. Der Bittstellerin wird die Verköstigungsgebühr zur Aufname in das Armenbadspital bewilliget, und wird die Armen Instit. Rechnungsführung angewiesen, diesen Betrag nach Abgang der Katharina Riedler nach Hall, an die dortige Spitalsvorstehung einzusenden. 3066. Note der kk. Wohlthätigkeits Anstalt zu Graz pcto Einsendung des Verpflegskostenbetrages pr fl 3 44 xr für Franz Schwaiger. Dem Polizeiamte um Äußerung über die Zuständigkeit des Franz Schwaiger und über die Möglichkeit der Einbringung der Verpflegskosten von seinen allfälligen Verwandten. 3300. Conto des Oberlehrers Franz Kuhn pr fl 3 30 xr für das Sägen u Spalten des Schulholzes pro 1858/9. Zur Zalung auf Rechnung der Schulkosten. 3313. Protokoll mit Alois Erb, Kurator des taubstummen Paul Wohlmutseder bezüglich der Uebername seines Kuranden gegen Abtretung seines ihm eigenthümlichen Vermögens, in Sparkassa Einlagen pr fl 83 CMz. Bei der Minderheit dieser Kapitalssumme, noch mehr und insbesonders aber bei dem Umstande, daß Paul Wohlmuthseder fähig ist, zu einer für ihm passenden Arbeit verwendet werden zu können und es nicht verzeihlich wäre, bey
Uebername der Versorgung von der Gemeinde einen Müssiggänger hervor zubilden ist es noch nicht an der Zeit in die gestellte Proposition einzugehen. Es ist demnach Herrn Alois Erb unter Hinweisung des letzteren Umstandes, zu erinnern, daß vorder Hand in seine Proposition nicht eingegangen werden kann, vielmehr wird derselbe angewiesen, seinen Kuranden bei irgend einem Arbeitsgeber zu einer für ihn passende Arbeit unterzubringen und erst dann erneuert seine Proposition vorzubringen, wenn die gänzliche Unfähigkeit zur Arbeit von Seite des Paul Wohlmutseder konstatirt sein wird. 3124. Magdalena Schuler, um Gestattung des Unterstandes in einem hiesigen Versorgungshause. Der Bittstellerin Anna Schuler wird die Aufname in die Siechenanstalt und zwar für die Dauer ihrer nach der Operation des Krebses vorhandenen Schwäche mit Verpflegung bewilligt. Nach vollkommener Genesung aber, welche nach Anzeige des Obmannes vom Herrn Stadtarzte Dr. Krakowizer zu bestätigen ist, hat die Verpflegung aufzuhören und ist Anna Schuler nur als Unterständlerin im Hause zu behalten und zu behandeln. Hievon sind die Betreffenden mit dem Bemerken zu verständigen, daß die Verpflegsgebür von
Uebername der Versorgung von der Gemeinde einen Müssiggänger hervor zubilden ist es noch nicht an der Zeit in die gestellte Proposition einzugehen. Es ist demnach Herrn Alois Erb unter Hinweisung des letzteren Umstandes, zu erinnern, daß vorder Hand in seine Proposition nicht eingegangen werden kann, vielmehr wird derselbe angewie- sen, seinen Kuranden bei irgend einem Arbeitsgeber zu einer für ihn passende Arbeit unterzubringen und erst dann erneuert seine Proposition vorzu- bringen, wenn die gänzliche Unfähig- keit zur Arbeit von Seite des Paul Wohlmutseder konstatirt sein wird. 3124. Magdalena Schuler, um Gestattung des Unterstandes in einem hiesigen Versorgungshause. Der Bittstellerin Anna Schuler wird die Aufname in die Siechen- anstalt und zwar für die Dauer ihrer nach der Operation des Krebses vor- handenen Schwäche mit Verpflegung be- willigt. Nach vollkommener Genesung aber, welche nach Anzeige des Obmannes vom Herrn Stadtarzte Dr. Krakowizer zu bestätigen ist, hat die Verpflegung aufzuhören und ist Anna Schuler nur als Unterständlerin im Hause zu behalten und zu behandeln. Hievon sind die Betreffenden mit dem Bemerken zu ver- ständigen, daß die Verpflegsgebür von
8. d. Mts. auszuzalen ist. 3198. Relation wegen Uebergabe der Re- quisiten im Bürgerspitale, an den neu bestellten Obmann Josef Doppler. Zur Wissenschaft, das Inventar aufzube- wahren und eine Abschrift desselben den neuen Obmann zu übergeben. Hinsichtlich der angeregten Baugebrechen u.s.w. wird beschlossen, Herrn Inspizienten Edelbauer zu ersuchen: 1. Die Eindeckung und Ausbesserung der Gartenmauer im Bürgerspitale, er- stere mit den bereits vorhandenen Schin- deln sogleich vornehmen zu lassen. 2. Die Stufen beim Abgange ins Holzge- wölbe befestigen zu lassen. 3. Die Kammer, in welcher sich die Bett- fournituren befinden räumen zu lassen und die überflüssigen Tuchenten u. Pölster gegen Bescheinigung der städt. Siechen- anstalt in Aichet zu übergeben, die ab- gegebenen Betttheile aber behufs der Abschreibung im Inventar anzuzeigen. 4. Jene Gegenstände, welche nicht zur Ver- wendung gehören und ganz zwecklos her- umliegen auszuscheiden und gelegentlich zur Veräußerung zu bringen. 5. Die Miststätte im Hofraume mit einem neuen Kranz und Deckel zu versehen. Uebrigens wäre ein Tag und zwar der zu bestimmen und den neuen Obmann seinen Hausgenossen
8. d. Mts. auszuzalen ist. 3198. Relation wegen Uebergabe der Requisiten im Bürgerspitale, an den neu bestellten Obmann Josef Doppler. Zur Wissenschaft, das Inventar aufzubewahren und eine Abschrift desselben den neuen Obmann zu übergeben. Hinsichtlich der angeregten Baugebrechen u.s.w. wird beschlossen, Herrn Inspizienten Edelbauer zu ersuchen: 1. Die Eindeckung und Ausbesserung der Gartenmauer im Bürgerspitale, erstere mit den bereits vorhandenen Schindeln sogleich vornehmen zu lassen. 2. Die Stufen beim Abgange ins Holzgewölbe befestigen zu lassen. 3. Die Kammer, in welcher sich die Bettfournituren befinden räumen zu lassen und die überflüssigen Tuchenten u. Pölster gegen Bescheinigung der städt. Siechenanstalt in Aichet zu übergeben, die abgegebenen Betttheile aber behufs der Abschreibung im Inventar anzuzeigen. 4. Jene Gegenstände, welche nicht zur Verwendung gehören und ganz zwecklos herumliegen auszuscheiden und gelegentlich zur Veräußerung zu bringen. 5. Die Miststätte im Hofraume mit einem neuen Kranz und Deckel zu versehen. Uebrigens wäre ein Tag und zwar der zu bestimmen und den neuen Obmann seinen Hausgenossen
vorzustellen und eindringliche Worte an dieselben zu richten. Der Hochwürdige Herr Vorstadtpfarrer ist um diese Stunde jeden Tag bereit dabei zu erscheinen. Der Referent und Inspizient des Hauses sind dazu einzuladen und der Obmann davon zu verständigen. 2957. Josef Donke, Todtenprokurator um Erhöhung der Dotation für die Armenträger. Auf Ihr Einschreiten vom 26. Mai d.J. Z. 2957 um Erhöhung der Dotation für die Armenträger, oder Bewilligung eines bestimmten Betrages für die Unterbringung solcher Leichen in den Friedhof deren Begräbnißkosten nicht aus dem Armenfonde bestritten u. aus dem Nachlasse eingebracht werden können, wird Ihnen hiemit bekannt gegeben, daß nachdem für Fremde Leichen ohnedem ein Trägerlohn von fl 1 25 xr pr Leiche bezalt wird, hier nur von dem Trägerlohn für hieher Zuständige die Rede sein kann, der Gemeinderath sich veranlaßt sieht, zu bewilligen, daß die Trägerdotation für Armenpfründer von fl 20 auf fl 24 erhöht werde. Was aber der Trägerlohn für jene Personen anbelangt die dem Armenfonde nicht angehören und aus deren Nachlaß derselbe nicht eingebracht werden kann, so kann man auf eine Bezalung
vorzustellen und eindringliche Worte an dieselben zu richten. Der Hochwürdige Herr Vorstadtpfarrer ist um diese Stunde jeden Tag bereit dabei zu erscheinen. Der Referent und In- spizient des Hauses sind dazu ein- zuladen und der Obmann davon zu verständigen. 2957. Josef Donke, Todtenprokurator um Erhöhung der Dotation für die Armen- träger. Auf Ihr Einschreiten vom 26. Mai d.J. Z. 2957 um Erhöhung der Dotation für die Armenträger, oder Bewilligung eines bestimmten Betrages für die Unterbringung solcher Leichen in den Friedhof deren Begräbnißkosten nicht aus dem Armenfonde bestritten u. aus dem Nachlasse eingebracht werden können, wird Ihnen hiemit bekannt gegeben, daß nachdem für Fremde Lei- chen ohnedem ein Trägerlohn von fl 1 25 xr pr Leiche bezalt wird, hier nur von dem Trägerlohn für hieher Zuständige die Rede sein kann, der Gemeinderath sich veranlaßt sieht, zu bewilligen, daß die Trägerdotation für Armenpfründer von fl 20 auf fl 24 erhöht werde. Was aber der Trägerlohn für jene Personen anbelangt die dem Armen- fonde nicht angehören und aus deren Nachlaß derselbe nicht eingebracht werden kann, so kann man auf eine Bezalung
desselben im Allgemeinen nicht eingehen, weil hiebei nun richtige Gränze zu finden nicht möglich, daher die Sache zu weit führen würde. In Ausnamsfällen jedoch wird bewilligt, daß für jene Leichen, welche dem Armen- fonde nicht angehören, eine Trägergebür von fl 1 4 xr pr Leiche nachgesucht und be- zalt werden darf, wobei aber die gänz- liche Zalungsunfähigkeit nachgewiesen sein muß. 2549. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statth. Erlaßes pcto Deckung der Mittel zur Sicherung des Fortbestandes der Gewerbs- Schule aus den eigenen Hilfsquellen der Betheiligten und Anzeige über den Er- folg der dießfälligen weiteren Schritte binnen drei Monaten. Vorläufig sind die für die Erhaltung der gewerblichen Sonntagschule bei dem Herrn Vorstande des Handelsstandes und bei den Innungsvorstehern die subs- cribirten Beträge einzuheben, und gegen Quittung sogleich an die Herrn Lehrer der hiesigen Realschule als a conto Betrag ihrer Jahresremuneration zu Handen des Herrn Wurzinger abzuführen; der Akt selbst aber ist zur weiteren Antrag- stellung u. Berichterstattung den Referenten zuzustellen. 2266. Gesuch für die Theresia Wohlmutseder
desselben im Allgemeinen nicht eingehen, weil hiebei nun richtige Gränze zu finden nicht möglich, daher die Sache zu weit führen würde. In Ausnamsfällen jedoch wird bewilligt, daß für jene Leichen, welche dem Armenfonde nicht angehören, eine Trägergebür von fl 1 4 xr pr Leiche nachgesucht und bezalt werden darf, wobei aber die gänzliche Zalungsunfähigkeit nachgewiesen sein muß. 2549. Kreisbehördl. Intim. des hohen Statth. Erlaßes pcto Deckung der Mittel zur Sicherung des Fortbestandes der GewerbsSchule aus den eigenen Hilfsquellen der Betheiligten und Anzeige über den Erfolg der dießfälligen weiteren Schritte binnen drei Monaten. Vorläufig sind die für die Erhaltung der gewerblichen Sonntagschule bei dem Herrn Vorstande des Handelsstandes und bei den Innungsvorstehern die subscribirten Beträge einzuheben, und gegen Quittung sogleich an die Herrn Lehrer der hiesigen Realschule als a conto Betrag ihrer Jahresremuneration zu Handen des Herrn Wurzinger abzuführen; der Akt selbst aber ist zur weiteren Antragstellung u. Berichterstattung den Referenten zuzustellen. 2266. Gesuch für die Theresia Wohlmutseder
um Gewährung des Unterstandes in einem Versorgungshause für sie und ihren taubstumen Sohn Paul. Von dieser Theres Wohlmutseder wurden mir anliegendes Sparkassabüchel mit einer ausgewiesenen Einlage pr fl 150 und der Schuldschein des Daniel Kleinert mit fl 50 mit dem Bemerken übergeben, daß sie geneigt wäre, diese beiden Objekte abzutreten, wenn sie und ihr Sohn, der ebenfalls ein Vermögen von fl 300 besitzen soll und worüber Herr Alois Erb, als gerichtlicher Vormund oder Kurator aufgestellt sein soll, von der Gemeinde in die gänzliche Versorgung genommen würden. Es ist augenscheinlich, daß die Gemeinde bei diesem Beginnen nichts gewinnt im Gegentheile verlieren müßte, eine Uebertragung der genannten Beträge in diesem Falle, wo der Sohn respektive dessen Kurator als Erbe auftreten würde am Ende auch nicht ersprießlich werden dürfte und endlich sich auch nach dem Gesetze nicht rechtfertigen ließe bevor nicht die obervormundschaftliche Behörde die Genehmigung hiezu ertheilt; anderseits aber die Gemeinde auch nicht aufgelastet werden kann eine Person, die noch im Besitze eines Vermögens ist gänzlich verpflegen zu sollen, so glaube
um Gewährung des Unterstandes in einem Versorgungshause für sie und ihren taubstumen Sohn Paul. Von dieser Theres Wohlmutseder wurden mir anliegendes Sparkassa- büchel mit einer ausgewiesenen Einlage pr fl 150 und der Schuldschein des Daniel Kleinert mit fl 50 mit dem Bemer- ken übergeben, daß sie geneigt wäre, diese beiden Objekte abzutreten, wenn sie und ihr Sohn, der ebenfalls ein Ver- mögen von fl 300 besitzen soll und worüber Herr Alois Erb, als gericht- licher Vormund oder Kurator aufge- stellt sein soll, von der Gemeinde in die gänzliche Versorgung genommen würden. Es ist augenscheinlich, daß die Gemeinde bei diesem Beginnen nichts gewinnt im Gegentheile verlieren müßte, eine Uebertragung der genannten Beträge in diesem Falle, wo der Sohn respektive dessen Kurator als Erbe auftreten würde am Ende auch nicht ersprießlich werden dürfte und endlich sich auch nach dem Gesetze nicht rechtfertigen ließe bevor nicht die obervormund- schaftliche Behörde die Genehmigung hiezu ertheilt; anderseits aber die Gemeinde auch nicht aufgelastet wer- den kann eine Person, die noch im Besitze eines Vermögens ist gänz- lich verpflegen zu sollen, so glaube
daß man insbesonders hinsichtlich des Sohnes vorsichtig sein soll, und trage demnach darauf an, daß Theresia Wohlmutender in Anbetracht der Noth- wendigkeit eines Pflege in die Siechen- anstalt überbracht und in die Verpfle- gung aufgenommen werde. Die Verpflegsgebür ist vom Tage der Ueberbringung auszubezalen. Der anliegende Schuldschein und das Spar- kassabüchel sind in der Armen Instituts Kasse zu hinterlegen und der Beyschein auszufolgen. Unter Einem aber erhält die Armen Instituts Rechnungsführung den Auftrag die Cession der beiden Kapitalsbeträge an das Armen Institut zu veranlassen. Sollte aber diese Uebertragung nicht stattfinden können, behält sich das Armen Institut das Recht bevor die verwendeten Verpflegskosten anzusprechen. Hinsichtlich des Sohnes Paul Wohlmuts- eder ist der Vormund Herr Alois Erb vorzuladen, und demselben aufzu- tragen, entweder die geeignete Un- terbringung desselben in einen Dienst zu veranlaßen, oder, wenn dieß nicht zulässig wäre, bei dem betreffenden Gerichte die Uebertragung des Ver- mögens seines Kuranden in das Eigen- thum des Armen Institutes gegen dessen Verpflegung nachzusuchen. Jedenfalls aber
daß man insbesonders hinsichtlich des Sohnes vorsichtig sein soll, und trage demnach darauf an, daß Theresia Wohlmutender in Anbetracht der Nothwendigkeit eines Pflege in die Siechenanstalt überbracht und in die Verpflegung aufgenommen werde. Die Verpflegsgebür ist vom Tage der Ueberbringung auszubezalen. Der anliegende Schuldschein und das Sparkassabüchel sind in der Armen Instituts Kasse zu hinterlegen und der Beyschein auszufolgen. Unter Einem aber erhält die Armen Instituts Rechnungsführung den Auftrag die Cession der beiden Kapitalsbeträge an das Armen Institut zu veranlassen. Sollte aber diese Uebertragung nicht stattfinden können, behält sich das Armen Institut das Recht bevor die verwendeten Verpflegskosten anzusprechen. Hinsichtlich des Sohnes Paul Wohlmutseder ist der Vormund Herr Alois Erb vorzuladen, und demselben aufzutragen, entweder die geeignete Unterbringung desselben in einen Dienst zu veranlaßen, oder, wenn dieß nicht zulässig wäre, bei dem betreffenden Gerichte die Uebertragung des Vermögens seines Kuranden in das Eigenthum des Armen Institutes gegen dessen Verpflegung nachzusuchen. Jedenfalls aber
ist auch die geistliche Armen Institut Vorstehung von dieser Maßregel im kurzen Wege zu verständigen und deren Zustimmung einzuholen, so wie auch die Verständigung an die Armen Instituts Rechnungsführung, dem Herrn Inspizienten und Obmann des Herrenhauses und die Bittstellerin zu erlassen ist. Weiters beantrage ich, daß Paul Wohlmutseder bis zur Ausmittlung eines Dienstes oder des Vermögensübertrages bei der Katharina Schlager, welche gegenwärtig die Wohlmutseder betreut, zu verbleiben hat, welche für Kost und Pflege sich wöchentlich mit fl 1 CMz zufrieden stellt, welcher Betrag seiner Zeit aus dem Vermögen des Kuranden beansprucht werden könnte, wenn eine Abtretung nicht zu Stande käme. Im Falle der Genehmhaltung des löbl. Gemeinrathes, wird die Armen Inst. Rechnungsführung beauftragt, der Katharina Schlager für ihre bisherige Wartung fl 5.- auszubezalen. 3349. Protokoll mit Daniel Kleinert wegen Liquidität der von Theres Wohlmuthseder dem Armen Institute abgetretenen Schuldpost pr fl 50 und Zurückzalung derselben. Aufzubewahren, den Zurückzalungs-
ist auch die geistliche Armen Institut Vorstehung von dieser Maßregel im kurzen Wege zu verständigen und deren Zustimmung einzuholen, so wie auch die Verständigung an die Armen Instituts Rechnungsführung, dem Herrn Inspizienten und Obmann des Herrenhauses und die Bittstel- lerin zu erlassen ist. Weiters beantrage ich, daß Paul Wohlmutseder bis zur Ausmittlung eines Dienstes oder des Vermögens- übertrages bei der Katharina Schla- ger, welche gegenwärtig die Wohlmuts- eder betreut, zu verbleiben hat, wel- che für Kost und Pflege sich wöchent- lich mit fl 1 CMz zufrieden stellt, wel- cher Betrag seiner Zeit aus dem Vermögen des Kuranden beansprucht werden könnte, wenn eine Abtretung nicht zu Stande käme. Im Falle der Genehmhaltung des löbl. Gemein- rathes, wird die Armen Inst. Rechnungs- führung beauftragt, der Katharina Schlager für ihre bisherige War- tung fl 5.- auszubezalen. 3349. Protokoll mit Daniel Kleinert wegen Liquidität der von Theres Wohlmuthseder dem Armen Institute abgetretenen Schuldpost pr fl 50 und Zurückzalung derselben. Aufzubewahren, den Zurückzalungs-
Termin in Vermerkung zu halten und über die Ein- oder Nichteinzalung dieser Schuldpost samt Interessen seiner Zeit zu relationiren. Uebrigens erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, die Abtrettungs-Urkunde in der Ar- men Instituts Kasse zu deponiren, die beiden Kapitalsposten aber in der Rechnung durchzuführen. 1118 de ao 1853. Vitus Bogmayr um Gestattung des Unterstandes in einem hies. Versorgungshaus. In Anbetracht der nunmehrigen Gebrechlichkeit des Bittstellers wird demselben, bei Freiwerdung eines Platzes, der Unterstand im Bruderhause gegen genaue Befol- gung der Hausordnung bewilligt. Referent Sekretär Aichinger. 3182. Franz Pierbaur, verehlichter Watta- Erzeuger in Dietach für sich und sei- ne Gattin Anna, um inwohnungs- weisen Aufenthalt in Steyr. Gegen genaue Beachtung der polizei- lichen Vorschriften bewilligt. 3105. Georg Dallinger, Messerer und Hausbesizer No 115 im Steyrdorfe macht die Anzeige von dem Nichtbetriebe seines Messerergewerbes behufs Minderung der Erwerbsteuer. Dem Polizeiamts-Kanzellisten Gruber
Termin in Vermerkung zu halten und über die Ein- oder Nichteinzalung dieser Schuldpost samt Interessen seiner Zeit zu relationiren. Uebrigens erhält die betreffende Rechnungsführung den Auftrag, die Abtrettungs-Urkunde in der Armen Instituts Kasse zu deponiren, die beiden Kapitalsposten aber in der Rechnung durchzuführen. 1118 de ao 1853. Vitus Bogmayr um Gestattung des Unterstandes in einem hies. Versorgungshaus. In Anbetracht der nunmehrigen Gebrechlichkeit des Bittstellers wird demselben, bei Freiwerdung eines Platzes, der Unterstand im Bruderhause gegen genaue Befolgung der Hausordnung bewilligt. Referent Sekretär Aichinger. 3182. Franz Pierbaur, verehlichter WattaErzeuger in Dietach für sich und seine Gattin Anna, um inwohnungsweisen Aufenthalt in Steyr. Gegen genaue Beachtung der polizeilichen Vorschriften bewilligt. 3105. Georg Dallinger, Messerer und Hausbesizer No 115 im Steyrdorfe macht die Anzeige von dem Nichtbetriebe seines Messerergewerbes behufs Minderung der Erwerbsteuer. Dem Polizeiamts-Kanzellisten Gruber
zur Konstatirung der ruhenden Eigenschaft dieses Gewerbes und Berichterstattung. 3062. Indors. der kk. Kreisbehörde vom 29. Mail. l.J. Z. 3344 u. Statth. Erlaß v. 25. Mai l.J. Z. 8610 pto Bericht über den Rekurs des Josef Aigner wegen verweigerter Ausübung des Viktualienhandels. Unter Komm. Rückschluß und Anlage der Bezugsakten vom Jahre 1858 und 1854 an die kk. Kreisbehörde Bericht zu erstatten. 3394. Kreisbehördl. Signatur v. 16/6 l.J. Z. 3651 pcto Rekurs des Josef Bauer wegen verweigerter Errichtung einer Privatgeschäftskanzley. Aus Anlaß dieses Rekurtes erscheint es zu dem Ende, um die hohe Oberbehörde über den hierortigen Lokalbedarf zur Errichtung einer Geschäftskanzley in nähere Kenntniß zu bringen, erforderlich, von der löbl. Notariatskammer eine Äußerung über die allfällige Nothwendigkeit zur Errichtung einer derarti gen Geschäftskanzley in Steyr abzuverlangen. 3444. Adalbert Metzenhuber, Armaturarbeiter, Rekurs wegen verweigerten
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