Bindlehner besessene Faßziehergewerbe zu Gunsten des Maths. Klinglmayr und der Josefa Ratzinger um den Normalpreis dieses Gewerbes im Gewerbprotokoll Steyr folio 281 eingetragen. 3020. Johann und Anna Edlmayr um gemeinschaftliche Besitzesanschreibung auf die erkaufte Lohnkutschers Gerechtsame im Gewerkprotokolle folio 300. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 28. Mai 1858 wird das gemeinschaftl. Eigenthumsrecht auf das bisher von Johann Wörndner besessene verkaufte Lohnkutschergewerbe um den Normalpreis dieses Gewerbes zu Gunsten der Eheleute Johann und Anna Edlmayr im Gewerbprotokolle Steyr folio 300 eingetragen. 2956. Johann Brandstetter, Besitzer des Hauses No 375 in Aichet um Trennungsbewilligung von 70 Klftr Wiesgrund. Dieses Einschreiten wird sammt den Beilagen dem Gesuchsteller mit der Weisung zurückgestellt, daß er derselbe mit dem vorgeschriebenen Theilungsplane in tripplo, den beiden Katastralbögen, dem Grundbuchsextrakte vom Hause No 373, der Erklärung der Eheleute Johann und Eleonora Brandstetter, daß selbe den sohin abzutretenden Grund in der Eigenschaft eines Hausgrundes dem Hause No 375 zuschreiben lassen werden, endlich mit der Bestätigung des kk. Steueramtes, daß der Kaufvertrag vom 1. July 1853 rechtzeitig zur Gebürenbemessung angezeigt worden
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