Ratsprotokoll vom 1. Juni 1858

sind, ein Nebenverdienst daher nicht möglich ist, und mit seiner 10 xr Pfründe allein, beide unmöglich ihr Auskommen finden könnten. Ich stelle daher den Antrag: Ein löblicher Gemeinderath wolle genehmigen, daß die vacante Obmannsstelle im Bürgerspitale dem Josef Doppler, gewesenen Hausbesitzer und Messerermeister in Ort, nunmehr Bürgerspitalspfründner verliehen werde, und daß er diese Stelle am 6. Juni d.J. anzutretten habe, und daß am 7. Juni um 2 Uhr Nachmittags die vorhandenen Requisiten nach dem Inventar zu übergeben sind. Demnach ist Josef Doppler mit diesem von der ihm gewordenen Verleihung mit Dekret zu verständigen und im selben noch zu bemerken, daß er sich eines moralischen Lebenswandels und einer strengen Unpartheilichkeit zu befleißen und die vorgeschriebene Hausordnung einzuhalten habe. Eine besondere Instruktion ist zu verfassen und zuzustellen. Ferner wolle den löbl. Gemeinderath bewilligen, daß dem Weibe des Obmannes, A.Maria Doppler, dem 6. d. Mts. an, eine Bürgerpfründe mit 10 xr täglich auf die Dauer ihres Dienstes verliehen werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage und ist von diesen Maßnahmen die Mild. Vers. Fonds Rechnungsführung zu ihrem Wissen und Benehmen zu verständigen.

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