Ihnen gesagt, daß in dem betreffenden Akkord Protokolle nichts vorkommt, daß die Stadtkommune das Behauen des Holzes zu zalen übernimmt, sondern klar und deutlich ist bedungen, daß das zu stellende Holz franco Steyr verstanden und die angegebenen Maßen genau einzuhalten sind. Das an Sie erlassene Dekret vom 31. July 1857 lautet ebenfalls in diesem Sinne. Es ist ganz unwahr, daß Ihnen versprochen wurde, daß das Aushacken des Holzes von der Stadtgemeinde bezalt werde, wohl aber ist Ihnen zugesichert worden, daß zu Ihrer Erleichterung das Behauen des bezüglichen Holzes am Kirnberg von den städt. Zimmerleuten geschehen kann, der Arbeitslohn einstweilen von der Stadtgemeinde bezalt werde, und hierüber eigene Wochenlisten verfaßt werden, damit der Gesammtbetrag dieser Löhnungen seinerzeit gegen Vorweisung der betreffenden Wochenlisten von Ihnen wieder hereingebracht werden könne Von diesen Wochenlisten bestehen drey u.z. vom 3. bis 8. August 1857 pr fl 30 10. 14. 29 10 xr 17. 22. 42 40 xr somit zusammen fl 101 50 xr C.M. Dagegen haben Sie allerdings zu Guten für 2 Geländerbäume an Mehrvergütung pr. Stamm a fl 10 20 fl für 2 verwendete Lerchenbäume 5 fl = fl 25 dieser vom obigen Betrag abgezogen verbleiben fl 76 50 xr C.M. welche Sie an die Gemeinde Steyr herein zu begeben haben.
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