des Fliegenschütz-Gewerbes hier Seitens des Scheiterlegers Leopold Pfarl durch unbefugte Ausübung dieses Geschäftes mit der Bitte um Abstellung dieses Unfuges und dekretale Vorrufung desselben. Nachdem der Dienst eines städt. Scheiter- legers mit dem pachtweisen Betriebe des Fliegenschützgewerbes resp. des Holzverfüh- rens vom städt. Ländplatze durchaus nicht vereinbarlich erscheint, so erhält der städt. Scheiterleger Leopold Pfarl den Auftrag, sich der pacht- oder afterpacht- weisen Ausübung des besagten Gewerbs- geschäftes in Hinkunft um so gewisser zu enthalten, als selber im widrigen Falle seiner Stelle als Scheiterleger für ver- lustig erkannt werden würde. Herr Michael Unzeitig, als Besitzer des nun verpachteten Fliegenschützgewerbes wird aufgefordert, sich binnen 14 Tagen über den persönlichen Betrieb seines Fliegenschützgewerbes oder aber über eine anderweitige Verpachtung desselben und zwar im letzteren Falle dokumentirt hieramts auszuweisen. Das Polizeiamt erhält den Auftrag über die Beachtung dieser Verordnung sowie der gemeinderäthl. Verfügung vom 27. v. Mts. Z. 2076 strenge zu wachen und nach Verlauf von 4 Wochen über das Resul- tat seiner diesfälligen Beobachtungen zu relationiren. Hievon ist Herr Gesuchsteller rathschlägig zu verständigen. Gaffl Nutzinger Aichinger Sekr. Franz Karl Schriftführer Johann Amort
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