Ratsprotokoll vom 18. Mai 1858

der gefertigten politischen Behörde erhalten hat. Die gegenwärtige Benützung des äußeren (Gassen)-Gewolbes wird mit dem Bemerken gestattet, daß es dem Herrn Vinzens Gutbruner bevorstehe, für die vollständige und schnelle Austrocknung der verputzten Stellen in diesem Lokale durch Öffnen desselben und Entfernung der Mehlkästen von der Mauer Sorge zu tragen. 1822. Andreas Hölzl Polizeimann zeigt die unbefugte Mostausschank durch Johann Januar an. Diese unbestimmte Anzeige, welche eines sicheren, auf eigener polizeilichen Wahrnehmung oder Eruirung beruhenden Anhaltspunktes entbehrt, eignet sich nicht zum Verfolge derselben und zwar um so weniger, als es dem Gastwirthe Sergl für den Fall, als selber bestimmte Verdachtsgründe haben sollte, ohnehin bevorstünde, wegen Gewerbstörung eine eigene Anzeige gegen Januar hieramts einzubringen. 2656. Sebastian Zimmermann, Besitzer eines hiesigen bürgerl. Tischlergewerbes um bedingte Aufnahme in den hies. Gemeinde VerbandD. em Gesuchsteller wird hiemit die Zusicherung der bedingten Aufnahme in den hies. Gemeinde Verband zum Behufe der Erlangung der öster. Staatsbürgerschaft mit dem Bemerken ertheilt, daß es ihm bevorstehe, nach Erwirkung derselben wegen definitiver Aufnahme in diesem Gemeinde Verband hieramts das Begehren zu stellen. Ueber diese

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