Amtshandlungen. Auf Grund des orig. Kaufvertrages v. 14. April 1858 und der orig. Quittungen der Eheleute Franz und Emilie Schreiner vom 1. Mai 1858 und des Michael Dorn vom 2. Mai 1858 werden im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr, folio 103 bei dem dort vorgetragenen bisher von Franz u. Klara Ring besessene Tischlergewerbe folgende Eintragungen bewilliget; die Eintragung: 1. des Eigenthumsrechtes zu Gunsten des Sebastian Zimmermann hierauf um den Normalwerth dieses Gewerbes, 2. der Löschung des Post 9 haftenden Kapitalsbetrages pr. fl 90 zum Nachtheile der Eheleute Franz und Emilie Schreiner; 3. der Löschung des Post 11 haftenden Betrages pr. fl 104 zum Nachtheile des Michl Dorn; 4. der Löschung des Post 4 haftenden Theilkapitales pr. fl 52 22 3/4 xr zum Nachtheile des Franz Ring. Nachdem zu Gunsten Michael Ring am oberwähnten Gewerke eine Forderung pr. fl 52 22 3/4 xr nicht mehr – wohl aber eine Supersatzforderung pr. fl 4 40 2/4 xr hierauf zu Gunsten Franz Ring bücherlich haftet, so findet das Begehren um Löschung des besagten Betrages zum Nachtheile des Michael Ring nicht statt und steht es dem Gesuchsteller bevor, um Löschung des berührten Satzrestes besonders einzuschreiten. Die Löschung der Post 5., 7., 8. früher für Josef und Katharina Rizzoli und nun für Josef Rizzoli allein aushaftende Kapitalsforderung pr. fl 240 kann auf Grund der von dem nicht ausgewiesenen
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