durch Abschrift des Referates mit der Wei- sung zu verständigen, das Erstere von dem Vollzugsbureau ausgefertigt zu übernehmen, und die Zustellung durch den Cassa-Diener mittelst Tagzettel dann zu veranlassen, wenn die erwarteten Zalungen, Tazentschädigung und Marktgefäll bei der Stadtkasse eingeflos- sen sind. 2372. Baummeister Gutbruner um Zalungsan- weisung eines a conto Betrages von 317 fl 45 xr von der Margarethenthurm Herstellung. In Erledigung dieses Einschreitens erhält das städt. Cassa Amt nach Anordnung des Gemein- derathes die Weisung, an Herrn Karl Gutbruner für Herstellg des Margarethenthurmes ein Theilzalung von 150 fl aus der Stadtkassa gegen Quittung auszubezalen, wobei bemerkt wird, daß die Restzalung erst im Verwaltungsjahr 1859 erfolgen könne, da die Gemeinde bei den außerordentlichen Auslagen dieses Jahres außer Stand ist, nicht veranschlagte Posten zur Zalung zu übernehmen. Hievon ist Herr Karl Gutbruner und das Cassa Amt auf Rubrick zu verständigen. 1891. Kreisbehördl. Intim. des h. Statth. Erlasses bezüglich der Bestreitung der bei der Repara- tur des Margarethenthürmchens erlaufenen Kosten pr. f 817 45 xr CMZ. Nachdem diese durch h. Statth. Erlaß vom 27. Merz / 3. April l.J. Z. 464 der Gemeinde zur Zalung überwiesene Ueberschreitung der adjustirten Kosten für Erhaltung des Mar- garethenthurmes im Betrage von fl 629 45 xr CMz eine unvorgesehene Auslage im Verwaltungs- jahre 1858 bildet, hiefür eine Dotation, gleich dem Kirchenvermögen und dem Religionsfond
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