Ratsprotokoll vom 4. Mai 1858

daß die hiefür entfallende Gebür pr 7 fl 7 1/2 xr beim hies. städt. Kassaamte berichtigt werde. 2482. Martin und Eva Zimmermann um gewerbbüchliche gemeinschaftliche Besitzesanschreibung auf die von Anna Bellet erkaufte bürgl. Bein- und Zeugmachergerechts.Auf Grund des orig. Kaufvertrages dto 30. April 1858 wird das Eigenthumsrecht auf die bisher von Anna Bellet besessene bürgl. Zeugmachergerechtsame in Steyr für den Kaufpreis von fl 30 zu Gunsten der gemeinschäftlichen Käufer Martin und Eva Zimmermann im Gewerbprotokolle der Stadt Steyr Folio 63 eingetragen. Nach erfolgter gewerbbücherlichen Amtshandlung ist wegen Erlangung eines neuen Erwerbsteuerscheines unter Allegirung des obigen Kaufvertrages und des Erwerbsteuerscheines der Anna Bellet das bezügliche Ansuchen in den vorgeschribenen Umschreibungs Ausweis aufzunehmen. 2412. Franz Haratzmüller erstattet die Anzeige, von der Pachtung der auf der Johann Haller'schen Realität in Voglsang, haftenden Wirthsgerechtsame samt dabei befindlichen Schankgarten für die Zeit dem 1. Mai bis 1. November 1858. Die Anzeige wird hiemit ihre Kenntniß genommen und ist hievon Herr Franz Harazmüller mit dem Beifügen, daß dem Betrieb der gepachteten Wirthsgerechtsame kein Anstand entgegen stehe, zu verständigen. Wegen Bemessung der Erwerbsteuer haben sich der Pächter oder die Verpächter

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