bringung desselben in einem anderen Unterstandshause, besonders aber die Wegschaffung seiner Schwägerin würde ich als das wirksamste Mittel zur Herstellung der nöthigen Ruhe und Ordnung im Hause erachten. Um jedoch noch einmahl die Güte vorwalten zu lassen, beantrage ich, daß ein löbl. Gemeinderath beschließe, dem Obmann Stiber noch einmahl u.z. die letzte Warnung mit Dekret zukommen zu lassen. In diesem Dekrete ist Denselben zu bedeuten, daß wenn die geringste Klage über Partheilichkeit bei Geldvertheilungen oder sonstigen Uebergriffen, über grobes Benehmen gegen seine Untergebenen, Trunksucht oder unmoralisches Benehmen vorkommt, Stiber seines Dienstes entsetzt, und aus dem Hause weggeschafft würde; seine Schwägerin aber, die zunächst die Veranlassung zu vielen Beschwerden ist, ist der Aufenthalt in Bürgerspitale nicht mehr zu gestatten, vielmehr dieselbe anzuweisen dieses Haus bis längstens 15. Mai zu verlassen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Refrt. Sekretär Aichinger. 2477. Kneisbehördl. Int. des H. Statth. Erlaßes pcto Verleihung eines pers. Dürrkräutlerbefugnisses an Johann Pötzelberger im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Herr Rekurrent mit Int. Dekret zu verständigen und hat derselbe nach erlangter Rechtskraft diese hohen Entscheidung wegen Bemessung seines
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