bringung desselben in einem anderen Unterstandshause, besonders aber die Wegschaffung seiner Schwägerin würde ich als das wirksamste Mittel zur Her- stellung der nöthigen Ruhe und Ordnung im Hause erachten. Um jedoch noch einmahl die Güte vor- walten zu lassen, beantrage ich, daß ein löbl. Gemeinderath beschließe, dem Ob- mann Stiber noch einmahl u.z. die letz- te Warnung mit Dekret zukommen zu lassen. In diesem Dekrete ist Denselben zu bedeuten, daß wenn die geringste Klage über Partheilichkeit bei Geldver- theilungen oder sonstigen Uebergriffen, über grobes Benehmen gegen seine Untergebenen, Trunksucht oder unmo- ralisches Benehmen vorkommt, Stiber seines Dienstes entsetzt, und aus dem Hause weggeschafft würde; seine Schwä- gerin aber, die zunächst die Veran- lassung zu vielen Beschwerden ist, ist der Aufenthalt in Bürgerspitale nicht mehr zu gestatten, vielmehr dieselbe anzuwei- sen dieses Haus bis längstens 15. Mai zu verlassen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. Refrt. Sekretär Aichinger. 2477. Kneisbehördl. Int. des H. Statth. Erlaßes pcto Verleihung eines pers. Dürrkräutlerbefug- nisses an Johann Pötzelberger im Rekurswege. Von diesem hohen Erlaße ist Herr Rekurrent mit Int. Dekret zu verständigen und hat derselbe nach erlangter Rechtskraft diese hohen Entscheidung wegen Bemessung seines
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