Ratsprotokoll vom 4. Mai 1858

Kapitals pr fl 8000.- National Anlehens Obligationen um den abgängigen Betrag anzukaufen, über die Realisirung dieses Auftrages s. Z. zu relationiren oder die Anstände dagegen bekannt zu geben. b. Ist bei der h. kk. Statth. mittelst umständlichen Bericht wiederholt die Genehmigung einzuholen, jede zu vergebende Pfründe bei einer Wiederbesetzung um 2 xr herabzusetzen so zwar, daß dann die Bürgerpfründen mit 6 xr die Siechenhauspfründen mit 5 xr und die Lazarethhauspfründen mit 3 xr täglich ausbezalt werden, wodurch bei endlich erfolgter gänzlicher Neubesetzung eine Verminderte Ausgabe von circa 1100 fl CMz ergeben würde, anfangs aber freilich nach dem Stande der Pfründen im Jahre 1857 im ersteren Jahre nur circa fl 200 beträgt. Diese Maßregel ist nach herabgelangter h. Entscheidung in Wirksamkeit zu setzen, und hat dieselbe bis zur Möglichkeit der Wiedererhöhung anzudauern. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrange. 2523. Erinnerung wegen Holzankauf für die hiesigen Versorgungshäuser. Vortrag: Von den Herrn Inspizienten der Unterstandshäuser darauf aufmerksam gemacht, daß gerade jetzt der günstigste Zeitpunkt wäre, das dorthin nöthige Brennholz anzuschaffen, so erlaube ich mir zu beantragen,

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