schon gelitten habe, ist bekannt. Die Handhabung der nothwendigen mili- tärischen Ordnung in der Polizeiwache so wie die vorschriftsmäßige Ausübung des in öffentlicher Beziehung so wichtigen Polizei Dienstes ist fernerhin unmöglich, wenn nicht und zwar mit thunlicher Beschleu- nigung für die Besetzung des Postens eines Polizeiwachtmeisters Sorge getragen wird. Ich erlaube mir demnach den Antrag zu stellen, der löbl. Gemeinderath wolle beschließen: 1. Der Polizeiwachtmeister Johann Fraun- eder sey wegen Dienstunfähigkeit außer Dienst zu setzen und dieserhalb von der Finanzsektion der weitere Antrag bezüglich seines Ruhestandsgenußes zu erstatten und 2. die löbliche Gemeinde Vorstehung mö- ge in vorgeschriebenen und Wohlselber geeignet erscheinenden Wege die Be- setzung des Postens eines Polizeiwacht- meisters ungesäumt veranlaßen und den Besetzungs Vorschlag in Vorlage bringen. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 2076. Georg Frisch, Schiffmeister und Gastgeber im Ennsdorfe um Erlassung einer Vorschrift über die geregelte Landung der Holzflöße und Lichtung der Landungsplätze, zum behufe einer ungehinderten Scheiterabfuhr. Nachdem Herr Georg Frisch, Schiffmeister und Inhaber des Gasthauses im Ennsdorfe mit hohen Ministerial Erlaße vom 12. August
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