Ratsprotokoll vom 27. April 1858

2286. Distrikts Aktuar Willner zeigt die Erblindung des Polizeiwachtmeisters Johann Fraueneder an. Vortrag Die Herhaltung der Disciplin bei der städt. Polizeiwachmannschaft so wie die vorschriftsmäßige Besorgung des öffentlichen Wachdienstes erfordern, daß die Leitung und Führung der Polizeiwache ferner die allgemeine Verantwortung für den Dienst derselben einem militärisch gebildeten und mit dem Polizeidienste genügend vertrauten, verläßlichen Manne übertragen werde. Mit diesem Dienste war bisher der Polizeiwachtmeister Joh. Fraueneder betraut. Allein seit mehr als einem Jahre her konnte derselbe, durch andauernde Krankheit verhindert, seinem Dienste nur in höchst ungenügender Weise nachkommen und steht mit Grund zu erwarten, daß er bei seiner gegenwärtig eingetrettenen völligen Erblindung selbst für den Fall, als die auf einem Auge durch Operation des Staares zu erzielende Heilung von gutem Erfolge begleitet sein würde, bei der bedeutend verringerten Sehkraft desselben und der Blindheit des anderen mit einem noch unreifen Staare behaftenden Auges – nicht mehr dienstfähig werde. Wie sehr der Polizeiwachdienst während der Krankheitsdauer des Polizeiwachtmeisters

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