Ratsprotokoll vom 16. April 1858

Verwarnungen und Brotkonfiskationen bei gleichen Uebertretungsfällen außer den bereits verfügten Abnahme des gering- gewichtigen Brotes zu einer Geldstrafe Theißig von Zwey Gulden, Peter Stein- huber von Einem Gulden zu Gunsten des hies. Armenfondes verurtheilt. Gegen dieses Erkenntniß steht der Rekurs an die kk. Kreisbehörde offen, welcher binnen 24 Stunden hieramts anzumelden und binnen 3 Tagen zu überreichen ist. 1936. Kreisbehörde Dekret womit die Ueber- tragung der Leichenbeschau im Kranken- hause zu St. Anna an den dortigen Or- dinarius Dr. Wilhelm Huber. Wird zur Wissenschaft genommen, u. ist dem H. Med. Dr. Huber außer der dem- selben zu ertheilenden Dienstes Instruktion eine Abschrift der innerwähnten Kurrende der bestandenen k.k. Bezirkshauptmannschaft zur Darnachachtung zuzustellen. 1649. Intim. des h. Statth. Erlaßes womit ange- ordnet wird, daß vor dem Abgange einer Deputation an Sr. kk. apost. Majestät a. h. Bewilligung nachgesucht werden muß. In der Gemeinderathssitzung in Vortrag zu bringen. 2087. Kreisgerichtl. Bescheid vom 27. März l.J. Z. 593 mit der Bewilligung der Eintragung des exek. Pfandrechtes für fl 900 CMz in caa Johann und Klara Mukenhuber

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2