verliehen wurde, zu deren Betriebe allerdings der Verschleiß von Gattien gehört, so ist bei dem Umstande, als der Zeitpunkt der Confiskation der beanstandeten Gattien mit dem des Herablangens des berührten h. Erlasens beinahe zusammen fällt, die Confiskation der erwähnten 3 Stck Gattien aufzuheben, und sind dieselben der Karoline Schuender vom Polizeiamte gegen Empfangsbestätigung sogleich auszufolgen. 1621. Michael Reisinger um Bewilligung zum Handel mit landwirthschaftl. Früchten. Die Anzeige des H. Michael Reisinger von seinem beabsichtigten Handel mit Getreide und Hülsenfrüchten, wobei jedoch Kleinverschleiß mit Hülsen- und Baumfrüchten, welcher nur den berechtigten Viktualienhändlern zusteht, ausgeschlossen ist, wird hiemit zur Kenntniß genommen und hat sich Gesuchsteller zur Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden. 1829. Ignatz Huemer um Bewilligung zum Handel mit Getreide und Hülsenfrüchten. Diese Anzeige wird hiemit zur Kenntniß genommen, und hat sich H. Ignatz Huemer wegen Bemessung der Erwerbsteuer hieramts zu melden. 1820. Polizeiamt zeigt Ignatz Huemer wegen unbefugten Getreidhandel an. Diese Anzeige findet ihre Erledigung durch die unter heutigem Tage ad Num 1829 erfolgte
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