Bericht zu erstatten, daß der hochort. Geneh- migung des vorliegenden Gesuches kein hieramts bekanntes Hinderniß entgegen stehe. 2007. Josef Brückler um Bewilligung zur Er- öffnung einer öffentl. Ausspeiserey. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 12. l.Mts. Z. 2007 wird Ihnen Herr Josef Brückler bedeutet, daß der Gemeinderath nach den gepflogenen Erhebungen nicht in der Lage Ihrem Gesuche um Ertheilung der Bewilligung zur Eröffnung einer Ausspeiserei folge zu geben, weil hier in Steyr bei dem Bestande von 52 Wirthen und 18 Fleischselchen und Wurstmachern ein Lokalbedürfniß zur Errichtung eines solchen Geschäftes durch- aus nicht vorhanden ist. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen der Rekurs an die h. kk. Statth. offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen zu überreichen ist. 1724. Josef Rölig um pers. Tischlerbefugniß. In Folge Ihres Einschreitens de prs. 27 März l.J. Z. 1724 wird Ihnen H. Jos. Rölig auf Grund der gepflogenen Erhebungen be- deutet, daß der Gemeinderath wegen man- gelndem Lokalbedarfe und bei dem gegen- wärtigen Bestande von 9 Tischlergewerben in Steyr nicht in der Lage sey, Ihrem An- suchen um Verleihung eines personellen Tischlergewerbes die gewünschte Folge zu geben. Gegen diese Entscheidung steht Ihnen der
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