Abtragung dieser Bausume aus den Kirchenvermögen nach wiederholter hierortiger Vorstellung nur 188 fl bewilliget worden; den weiteren Mehraufwand mit 629 fl 45 xr hat die Gemeinde zu decken, wogegen keine weitere Vorstellung Platz greifen kann. Diesemnach wird die Stadtpfarrkirchen Rechnungsführung unter Zustellung der nöthigen Rechnungsbelege angewiesen, für diese Reparaturen an den Ersteher Karl Gutbruner 188 fl CMz gegen Quittung auszubezalen. Zur Deckung des weiteren Mehraufwandes pr 629 fl 45 xr, welche die Pfarrkonkurrenz resp. die Gemeinde treffen, wird die für Akt der III. Section abgetretten. 1302. u. 1882. Ferd. Grabner um unentgeldliche Aufnahme ins Gasteinerbad und Zumittlung einer Vorspann dahin. Dem Bittsteller wird hiemit unter Rückschluß des Abschiedes erinnert, daß ihm die unentgeldliche Aufnahme im Armenbadhause zu Wildgastein mit dem Bemerken bewilliget worden ist, daß er alldort zwischen 24. April bis 1. Mai d.J. einzutreffen, und eine Barschaft von 10 fl CMz aufzuweisen habe, wobey letztere von hier aus dorthin gesendet werden wird. Die erbethene Vorspann anbelangend wird erinnert, daß diese von der Gemeinde nicht geschaffen, oder bevorwortet werden kann.
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