Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von 3 fl 22 2/4 xr für 18 Eimer Bierausfuhr im Monate Febr. l.J. und sind die bezügl. Rathschlage nach der Weisung ad Num. 3487 de anno 1857 auszufertigen. 1644. Das Polizeiamt relationirt ad Num. 1593 über die in Folge des Brandes am 20. März zu zuerkennenden Belohnungen und über die Löschrequisiten. Das städt. Cassa-Amt erhält mittelst Rathschlag die Weisung, behufs der Be- theilung der aufgeführten Partheien in Gemäßheit der Kundmachung vom 28. April 1857 Z. 1698, fl 85 C.M. gegen Em- pfangsbestätigung und seinerzeitigen Vorlage des Verzeichnisses über gesche- hene Ausbezalung der Interessenten an das Polizeiamt zu erfolgen, welche auf Original zu dem Vollzuge mit der Vor- merkung beauftragt wird, die innverzeich- neten Arbeiter mit den angesetzten Be- trägen zu betheilen; bezüglich der nöthi- gen Anschaffung und Revision der städt. Feuerlösch-Requisiten wird dieses Ge- schäftsstück an die IV. Section abgetreten. 1364. Rev. Konto des Johann Kutschera pr. 136 fl für gelief. Schuhmacherarbeiten an die städt. Polizei. Dem Kassaamte zur Zalung. 1367. Rev. Konto des Josef Zierer pr. 44 fl für gelief. Schneiderarbeiten an die städt. Polizei- wachmannschaft. Dem Kassaamte zur Zalung.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2