Zuschlages von dem im Monate Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von 28 fl 13 xr für 150 1/2 Eimer Bierausfuhr im Monate Februar l.J. und sind die bezüglichen Rathschläge nach der Weisung ad Num. 3487 de anno 1857 auszufertigen. 1422. Josef v. Jäger, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate Febr. l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von 22 fl 52 2/4 xr für 122 Eimer Bierausfuhr im Monate Februar l.J. und sind die bezüglichen Rathschläge nach der Weisung ad Num. 3487 de anno 1857 auszufertigen. 1423. Johann Haratzmüller, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von 45 fl 45 xr für 244 Eimer Bierausfuhr, und sind die bezüglichen Rathschläge nach der Weisung ad Num. 3487 de anno 1857 auszufertigen. 1424. Josef Forstinger, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate Februar l.J. ausgeführten Biere. Erledigt mit der Rückvergütungsanweisung von 39 fl für 208 Eimer Bierausfuhr im Monate Februar l.J. und sind die bezüglichen Rathschläge nach der Weisung ad Num. 3487 de anno 1857 auszufertigen. 1425. Johann Eysn, um Rückvergütung des städt. Zuschlages von dem im Monate
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