Instruktion hieramts sich einfinden wolle. Die übrigen Verpflichtungen des Herrn Anton Theodor Schweikofer als Todtenbeschauer im Vorstadtpfarrbezirke bleiben durch diese Verfügung unbeirrt. 1611. Indors. der k.k. Kreisbehörde vom 19. l.Mts. Z. 1765 wegen Bericht, pcto. Rekurs des Herrn Direktors zu St. Anna bezüglich der Todtenbeschau. Durch die ad Num. am 1608 erfolgte Uebertragung der Todtenbeschau an Herrn Dr. Wilhelm Huber erledigt, und ist an die k.k. Kreisbehörde dießfalls zu berichten. 1388. Josef Ecker, Besitzer der Brillinger'schen bürgl. Schuhmachergerechtsame um Ertheilung des Bürgerrechts der Stadt Steyr, und um Consens zur Ehe mit Thillemann Elisabeth. I. Dem Herrn Josef Ecker wird hiemit das Bürgerrecht der k.k. l.f. Kreisstadt Steyr gegen Erlag der beim städt. Kassaamte zu entrichtenden Bürgerrechtstaxe zu fl 15 ertheilt. Dessen Herr Gesuchsteller, das städt. Kassaamt und das Expedit wegen Aufname des Herrn Josef Ecker in den Cataster civium zu verständigen. II. Ist der Ehekonsens auszufertigen u. hievon Gesuchsteller u. das Conscriptionsamt zu verstg.
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