aber den Ortschaften Ramingsteg, und Gmain angehören, demnach der Gemeinde St. Ulrich zuständig sind und diesemnach die Vergütung des Schulgeldes bei dieser letzteren Gemeindevorstehung im Wege des k.k. Bezirksamtes Steyr nachzusuchen sein wird. In fernerem Verfolge Ihrer Eingabe wird Ihnen erinnert, daß für die anerkannte Dienstleistung ihrer Tochter Marie, im Schulfache, derselben für das abgewichene Schuljahr 1856/7 eine Remuneration den fl 25 Zwanzig fünf Gulden C.M. bewilliget wird, welcher Betrag bei dem städt. Kassaamte gegen Quittung behoben werden kann. Der gleiche Betrag kann zu Ende des Schuljahres 1857/8 unter Bestätigung der geleisteten Bemühung Ihrer Tochter, von Seite der Schulaufsicht, nachgesucht werden. Das städt. Kassaamt erhält unter Einem zur Auszalung des Betrages pr. fl 25 an den Schullehrer Benedikt, mit dem Bemerken den Auftrag denselben für die Schulkonkurrenz vorzuschreiben. Dem Bittsteller ist Gesuch und Beilage zurückzuschließen. Refrt. Sekretär Aichinger
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