Ratsprotokoll vom 23. März 1858

aber den Ortschaften Ramingsteg, und Gmain angehören, demnach der Gemeinde St. Ulrich zuständig sind und diesemnach die Vergütung des Schul- geldes bei dieser letzteren Gemein- devorstehung im Wege des k.k. Be- zirksamtes Steyr nachzusuchen sein wird. In fernerem Verfolge Ihrer Eingabe wird Ihnen erinnert, daß für die anerkannte Dienstleistung ihrer Tochter Marie, im Schulfache, derselben für das abgewichene Schuljahr 1856/7 eine Remuneration den fl 25 Zwanzig fünf Gulden C.M. bewilliget wird, welcher Be- trag bei dem städt. Kassaamte gegen Quittung behoben werden kann. Der gleiche Betrag kann zu Ende des Schuljahres 1857/8 unter Bestätigung der geleisteten Bemühung Ihrer Toch- ter, von Seite der Schulaufsicht, nachge- sucht werden. Das städt. Kassaamt erhält unter Einem zur Auszalung des Betrages pr. fl 25 an den Schullehrer Bene- dikt, mit dem Bemerken den Auftrag denselben für die Schulkonkurrenz vorzuschreiben. Dem Bittsteller ist Gesuch und Beilage zurückzuschließen. Refrt. Sekretär Aichinger

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