Ratsprotokoll vom 23. März 1858

Gnadengabe vom 1. Jänner 1858 ab pr. Fünfzig Gulden C.M. zu bewilligen, welche nach Ablauf eines jeden Quartals bei der städt. Cassa zu beheben ist. Hievon verständige ich unter Einem daß Cassa-Amt mit der Weisung, die Ein- stellung in der Jahresrechnung 1858 unter der betreffenden Rubrik vorzunehmen, und die Auszalung der fälligen Rate nach Umfluß eines Vierteljahres aus den hiezu üblichen Tagen zu veranlassen. 1279. Kaßier Schiefermayr bittet um Ver- anlassung bezüglich der weiteren Pro- longation des von der hiesigen Spar- kassa erlangten Vorschußes pr. fl 2700. Mit Gemeinderathsbeschluß von heute wie der Referent der III. Section vorbehalt- lich des Zeitpunktes allfälliger Heim- zalung für diesen Fall, und der Folge ermächtigt, einverständlich mit dem Herrn Caßier die jeweilige Prolongation ein- zuleiten und zu vollziehen. Das Cassa Amt wird demnach unter gleich- zeitiger Verständigung des Referenten mittelst Rathschlag angewiesen, die auf- gelaufenen Zinsen samt Gebür pr. 35 fl zur Hand der löbl. Sparkasse Direktion zu erlegen, und das mit der Prolonga- tions Eintragung versehene Verzeichnis zu verwahren. – Bei wiederkehrender Pro- longation hat die zeitgemäße Vorlage eines Rathschlags behufs der Anweisung

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