der Stadt Steyr gegen Erlag der obiger Kasse zu bezalenden Taxe von fl 15 ver- liehen worden sey. Hievon ist auch das städt. Conscriptions- und Kassaamt zu verständigen. 1067. Adam Pöschl zeigt die Ausübung seines hier in Pacht genommenen Fleischhauergewer- bes an. Gesuchsteller Herr Adam Pöschl wird hie- mit rathschl. aufgefordert, sich über seine persönliche Befähigung zum selbstständi- gen Betriebe des Fleischhauergewerbes durch Beibringung seiner Lehrzeugnisse und Nachweise über die Gesellenjahre binnen 8 Tagen dokumentirt hieramts auszuweisen. 785. Johann Mann Messerschmiedmeister macht ad Num 284 die Lokalanzeige von der Ausübung des ihm verliehenen Messerergewerbes. Diese Anzeige wird zur Kenntniß genommen und Hr. Exhibent dahin verständigt, daß die Ausübung seines Messergewerbes, so lange er dasselbe ohne Feuer betreibt keinem Anstande unterliege, daß er je- doch für den Fall, als er später dasselbe mit einem Feuer zu betreiben beabsichtigen sollte, vorerst hieramts die Anzeige zu erstatten habe. Hievon ist Exhibent sowie der Hr. Vorsteher der Messerer Innung rathschlägig zu verständigen. 1021. Kreisbehördl. Intim. des Hrn. Statthalt. Präs. Erlas- ses betreffend die aus Anlaß der Einführung eines
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