Ratsprotokoll vom 2. März 1858

um inwohnungsweisen Aufenthalt. Nachdem Gesuchstellerin keine glaubwürdigen Nachweise beigebracht hat, aus welchen hervorginge, daß ihr Lebensunterhalt wärend ihres hiesigen Aufenthaltes gesichert sey, kann diesem Einschreiten keine Folge gegeben werden. 892. Kreisbehördl. Signat. pcto kommißionellen Erhebung des Werthes der Haupt' schen chyrurgischen Gerechtsame. In Folge dieses Kreisbehördl. Auftrages sind die beiden Hrn. Wundärzte Kappler und Peyrleitner auf den März l.J. vorzuladen und die coouelle Erhebung des Werthes der bezüglichen radizirten chyrurgischen Gerechtsame mittelst Aufnahme eines eigenen Schwätzgungsprotokolles zu veranlassen. 879. Johann Kornfeil und dessen Braut Katharina Kletzmayr angehender Besitzer des Hauses No 508 in Steyrdorf um ihre Eintragung bei der Fragnergerechtsame im Gewerbprotok. folio 184. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 25. Januar 1858 wird das gemeinschaftliche Eigenthumsrecht auf die bisher von Johann und Katharina Thomayr besessene verkäufl. Fragnergerechtsame für den Kaufpreis von fl 300.- zu Gunsten des Joh. Kornfeil und der Katharina Kletzmayr in Gewerbprotokolle der Stadt Steyr Folio 184 eingetragen.

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