um inwohnungsweisen Aufenthalt. Nachdem Gesuchstellerin keine glaub- würdigen Nachweise beigebracht hat, aus welchen hervorginge, daß ihr Lebens- unterhalt wärend ihres hiesigen Aufent- haltes gesichert sey, kann diesem Ein- schreiten keine Folge gegeben werden. 892. Kreisbehördl. Signat. pcto kommißionel- len Erhebung des Werthes der Haupt' schen chyrurgischen Gerechtsame. In Folge dieses Kreisbehördl. Auftra- ges sind die beiden Hrn. Wundärzte Kappler und Peyrleitner auf den März l.J. vorzuladen und die coouelle Erhebung des Werthes der bezüglichen radizirten chyrurgischen Gerechtsame mittelst Aufnahme eines eigenen Schwätz- gungsprotokolles zu veranlassen. 879. Johann Kornfeil und dessen Braut Katharina Kletzmayr angehender Be- sitzer des Hauses No 508 in Steyrdorf um ihre Eintragung bei der Fragnerge- rechtsame im Gewerbprotok. folio 184. Auf Grund des orig. Kaufvertrages vom 25. Januar 1858 wird das gemein- schaftliche Eigenthumsrecht auf die bisher von Johann und Katharina Thomayr besessene verkäufl. Fragnergerechtsame für den Kaufpreis von fl 300.- zu Gun- sten des Joh. Kornfeil und der Katharina Kletzmayr in Gewerbprotokolle der Stadt Steyr Folio 184 eingetragen.
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