Im Jahre 1846 jedoch, wurde die Bauauslage für Harabputzung des Pfarrhofes und im Jahre 1852 auch die Anbringung der Ueberschußrinnen am Dache, aus dem Kirchenvermögen von der h. Landesregierung bewilligt. Demungeachtet aber wage ich es nicht, eine Vorstellung an die h. kk. Statthalterei zu beantragen, weil voraussichtlich diese Vorstellung zurückgewiesen würde und am Ende zu befürchten wäre, daß die bereits vor Jahren vollzogenen und aus dem Kirchenvermögen bestrittenen Bauten zur Zalung resp. Rückersatz der Stadtgemeinde zugewiesen werden könnte. Diesem nach beantrage ich, daß diese Herstellung von Holzlagen nebst Nebenarbeiten im Betrage von 447 fl 56 xr von der Gemeinde übernommen und bestritten, und im künftigen Verwaltungsjahre auf die Pfarrkonkurrenz umgelegt werde. Zu diesem Ende ist die Abminderungs Lizitations Tagsatzung auf den 22. d.M. 10 Uhr früh anzuberaumen und sind hinzu die Lizitationsbedingnisse zu verfassen, das bezügliche Edikt zu affigiren und in die Linzerzeitung und dem Alpenbothen einzuschalten. In dem Edikte ist zu bemerken, daß Plan und Kostenanschlag dann die Lizitationsbedingnisse täglich in der Kanzley eingesehen werden können, allfällige Offerte aber nur bis zur Stunde der Lizitation angenommen,
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