gegen genaue Zuhaltung der Hausordnung bewilliget. Hievon ist Herr Inspizient Vögerl und der Obman des Sondersiechenhauses, dann die Bittstellerin zu verständigen. 812. Bitte den Barbara Hochegger Dienstmagd in Linz um eine Unterstützung. Bittstellerin hat wohl durch das anliegende ärztliche Zeugniß und die Krankenhausscheine dargethan, daß sie kränklich sey, damit aber keineswegs ihre gänzliche Armuth und damit begründeten Anspruch auf eine Gemeinde Unterstützung bewiesen. Dieselbe wird demnach angewiesen, nebst dem ärztlichen Zeugniße auch ein legales Armuthszeugniß beizubringen und hierorts zu überreichen. 25. Intim. Dekret den kk. Kreisbehörde, womit die Herstellung der neuen Holzlagen sammt Nebenarbeiten am Vorstadtpfarrhofe genehmigt und deren Ausführung auf Kosten der Stadtgemeinde angeordnet wird. Vortrag. Der in diesem Dekrete gemachten h. Statthalterey Anordnung, daß diese Herstellungskosten pr 447 fl 56 xr von der Gemeinde zu tragen seien, liegt leider der Inhalt des im Dekrete erwähnten, in aller Form abgefaßten Inventars zum Grunde, und sind auch nach diesem alle Reparaturen bis zum Jahre 1839 von der Stadtgemeinde getragen worden.
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