vom 31. Juli 1857 Z. 3690 gemeinderäthlich genehmigten Bedingungen betreffs der Regulirungsarbeiten am Spitalberg erhält zu Folge §. 7. das städt. Kassaamt den Auftrag, an den Ersteher Hrn. Karl Gutbruner in Erledigung dieses Einschreitens mit Rücksicht auf die Akkord Summe von 2595 fl, und die bereits geleistete Zalung von fl 500 weitere fl 1230 CMz gegen ordentliche Quittung auszubezalen, wovon Herr Gesuchsteller unter Einem rathschlägig verständiget wird. 426. Eduard Hensel Theaterpächter um Nachsicht der Zalung des Theaterpachtes. In Erledigung dieses Einschreitens wird Ihnen bedeutet, daß der Gemeinderath nach den dargestellter Verhältnissen sich nicht bestimmen könne, von der im Pachtvertrage dto 1. Oktbr. 1857 Punkt 3 ausgesprochenen Bedingung unter irgend einem Vorwande abzugehen, und die ehebaldigste Erfüllung derselben um noch 3 Monaten der Pachtzeit billiger Weise von einer soliden Unternehmung beansprucht werden müsse. Sie erhalten demnach die Aufforderung im Laufe dieses Monates zuverläßlich Ihrer Zalungsverpflichtung nachzukommen. Hievon auch das städt. Cassa Amt auf Rubrik verständigt.
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