Kindern des Verstorbenen Josefa u Franz Weeber bis zur Erreichung des normalmä- ßigen Alters eine jährl. Gnadengabe von je 20 fl für Eines derselben, zusammen 40 fl CMz als Erziehungsbeitrag zufließen solle. Zu diesem Behufe erhält das Cassa Amt die Weisung, die normalmäßige Pension von 116 fl 40 xr v. 1. März an laufend in Vor- schreibung zu bringen, das Conducts Quartal mit 96 fl 15 xr auszubezalen, und eine jährliche Gnadengabe den 40 fl für die Waisen des gewesenen Registranten Silvester Weeber v. 1. März an in die Stadtkasse Rechnung ein- zustellen wobei bemerkt wird, daß die Erhe- bung der Pension am 25. jeden Monates, und die ausgesprochene Gnadengabe in de- cursiven Quartalsraten gegen Quittung zu geschehen hat. 1189. Franziska Weeber Registrantens Witwe um Anweisung des Conducts Quartals. Erledigt ad Num 1188. 1190. Franziska Weeber Registrantens Witwe um Bewilligung eines Erziehungsbeitra- ges für ihre zwey Kinder Josefa und Franz Weeber. Erledigt ad Num 1188. 900. Das Kassaamt um Veranlassung der weiteren Prolongation bezüglich der beiden Vorschüße von der Bankfiliale in Linz und der
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