Kindern des Verstorbenen Josefa u Franz Weeber bis zur Erreichung des normalmäßigen Alters eine jährl. Gnadengabe von je 20 fl für Eines derselben, zusammen 40 fl CMz als Erziehungsbeitrag zufließen solle. Zu diesem Behufe erhält das Cassa Amt die Weisung, die normalmäßige Pension von 116 fl 40 xr v. 1. März an laufend in Vorschreibung zu bringen, das Conducts Quartal mit 96 fl 15 xr auszubezalen, und eine jährliche Gnadengabe den 40 fl für die Waisen des gewesenen Registranten Silvester Weeber v. 1. März an in die Stadtkasse Rechnung einzustellen wobei bemerkt wird, daß die Erhebung der Pension am 25. jeden Monates, und die ausgesprochene Gnadengabe in decursiven Quartalsraten gegen Quittung zu geschehen hat. 1189. Franziska Weeber Registrantens Witwe um Anweisung des Conducts Quartals.Erledigt ad Num 1188. 1190. Franziska Weeber Registrantens Witwe um Bewilligung eines Erziehungsbeitrages für ihre zwey Kinder Josefa und Franz Weeber. Erledigt ad Num 1188. 900. Das Kassaamt um Veranlassung der weiteren Prolongation bezüglich der beiden Vorschüße von der Bankfiliale in Linz und der
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