Z. 1698 an das Polizeiamt zu dem Behuf zu erfolgen, daß hiemit die in genannten Partheien gebührend betheilt, und deren Empfangscheine als Rechnungsbelege der Cassa zugemittelt werden. Hievon ist das Polizeiamt auf Original zu verständigen. 1188. Franziska Weeber Registrantens Witwe um Anweisung einer Pension. In Erledigung dieses Einschreitens de prs. 26. Febr. 1858 Z. 1188 ist die Frau Witwe mittelst Dekret zu verständigen, daß der Gemeinderath in heutiger Sitzung zu Folge § 52 der A.h. sanktionirten Gemeindeordnung vom 11. Novbr 1850 in Hinblick auf die 42 jährige Dienstzeit des Verstorbenen bei der hiesigen Stadtgemeinde der einhelligen Beschluß gefaßt hat, daß die nachgesuchte normalmäßige Pension mit dem dritten Theile des Gehaltes von 350 fl CMz in dem Betrage von 116 fl 40 xr CMz vom 1 März d.J. an in Verschreibung gebracht werde, und in weiterer Entscheidung der gleichzeitig sub No 1189 - 1190 eingebrachten Bittgesuche aus Rücklicht treuer Pflichterfüllung im städt. Dienste und in Würdigung der unzulänglichen Subsistenzen bewilliget hat, daß das gebethene Conduct Quartal pr 96 fl 15 xr der Frau Witwe ohne Verzug ausbezalt un
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