Ratsprotokoll vom 9. Februar 1858

wegen Bemessung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden. 284. Kreisbehördl. Intim. des h. Statthalterei und Handelsministerial Erlaßes über die Verleihung eines personellen Messerschmiedgewerbes an Johann Mann im Rekurswege. Von diesem h. Erlasse ist die rekurrirte Messer Innung zu Handen ihres Herrn Vorstehers so wie Herr Johann Mann letzterer mit dem Anhange mit Intimat. Dekreten zu verständigen, daß es ihm nun bevorstehe, sich wegen Behandlung seiner Erwerbsteuer hieramts zu melden und zugleich die Anzeige zu erstatten, in welchem Lokale derselbe sein Messerergewerbe zu betreiben beabsichtige, um sohin in feuerpolizeilicher Beziehung die vorgeschriebene Lokalaugenscheinskomißion in selben abhalten zu können, wornach erst der Betrieb des verliehenen Gewerbes gestattet ist. 398. Statthalterei Erlaß über die Verleihung des Matern Hammer'schen Stipendiums an Franz Katzenbeißer und des Kosmas Mann'schen Stipendiums an Alois Allinger. Von diesem hohen Erlasse sind die beiden Studierenden Franz Katzenbeißer zu Handen seines Schwagers Herrn Anton Jannrod[?] kk. Amtsdieners der Kreisbehörde Steyr und Alois Allinger zu Handen seines Vaters Franz Allinger mit IntimDekreten, ferners das löbl. Direktorat

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