Befugnisses ad Num 6238 de ao 1857. Sind dem Herrn Johann Pöpperl die- jenigen Dokumente vom Expedite ab¬ zu verlangen, durch welche er nachzuwei- sen in Stande ist, daß jene Waffen die er gegenwärtig verschleißt, aus einer fremden Waffenfabrik her- rühren, für welche er eine Niederlage hält. 473. Franz Saworka, verehl. Schuhmacherge- selle und Inwohner im Hause No 31 in der Stadt, um Verleihung einer personellen Schuhmachergerechtsame. In Folge dieses Einschreitens wird dem Bittsteller bedeutet, daß der Gemein- derath bei dem hierortigen Bestande von Schuhmachergewerben ein lokales Bedürfniß zur Vermehrung derselben nicht erkenne, und daher nicht in der Lage sey, seinem Gesuche um Verleihung eines personellen Schuhmachergewerbes Folge zu geben. Hier gegen steht der Rekurs an die h. kk. Statthalterey offen, welcher binnen 4 Wochen anzumelden und binnen weiteren 14 Tagen hieramts zu über- reichen ist. Hievon ist auch der Herr Vorsteher des Schuhmacherhandwerkes zu verständigen. 332. Bartholomäus Kutschera, Schuhmacher- geselle No 393 im Aichet um Verleihung einer personellen Schuhmachergerechtsame. In Folge dieses Einschreitens wird dem Bitt- steller bedeutet, daß der Gemeinderath
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