Sammelkasse Steyr den Restbetrag aus dem Religionsfonde als Patron mit 518 fl 13 xr zu beheben und unter Erstattung der An- zeige an den Bauunternehmer Degen- fellner gegen ordentliche Quittung ab- zuführen. Ferner ist aus der Verlassenschaftsmasse des Herrn Stadtpfarrers Plersch, von der Abhandlungsbehörde dem kk. städt. deleg. Bezirksgerichte Steyr die Restsumme von 738 fl unter Berufung auf diesen Erlaß anzu- sprechen und nach Empfang an den Bauun- ternehmer Degenfellner gegen Quittung abzugeben, die Anzeige aber hievon zu er- statten, oder die allfälligen Anstände dagegen hieher bekannt zu geben. Die die Stadtgemeinde treffende Bausumme pr 1140 fl 31 xr anbelangend, wird das städt. Kassaamt beauftragt, jene Vorkehrungen zu treffen, welche zur Abtragung dieser Summe nothwendig sind, jedenfalls aber über diesen Kostenzunkt mit dem Herrn Referenten der III. Section Rücksprache zu nehmen, welcher Sektion auch die Aus- gleichung und Zalungsamweisung dieses Betrages abgetretten wird. Anton Haller Vizebürgermeister M. Lechner Aichinger Mich. Heindl Sekretär Franz Karl Schriftführer
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