zur berührten speziellen Leichenbeschau im St. Anna Spitale durch die Gemein- devorstehung ein Anstand entgegenstehe oder ob die kk. Kreisbehörde dießfalls eine andere Verfügung zu treffen geruhen werde, mit welcher diese in jeder Beziehung als wünschenswerth zu bezeich- nende Bestellung erreicht wird. Nachtrag zur II. Section 6014. Dekret der kk. Kreisbehörde, bezüglich der Reparaturkosten, welche am Stadt- pfarrhofe und den Nebengebäuden erlaufen sind und nach dem Commißions- protokolle vom 29. Februar 1856 die Verlassenschaftsmasse, den Patron und die gesetzliche Baukonkurrenz treffen. Vortrag. Nach diesem Dekrete, dem Commißions- Protokolle und dem Bauausführungs- operate dann der buchhalterischen Dar- stellung berechnen sich die Kosten für die Verlassenschaft des Herrn Pfarrers Plersch auf 1525 fl 30 xr der Stadtgemeinde Steyr mit 1140 fl 31 xr dann den Religionsfond als Patron mit 868 fl 13 xr zusammen auf 3534 fl 14 xr Diese Beträge sind nunmehr, nach Abzug der bereits erhobenen Summe aus dem Religionsfond mit 350 fl und aus dem Verlassenschaftsvermögen mit 787 fl 30 xr bei den betreffenden Ämtern flüssig zu ma- chen. Das städt. Kassaamt wird mittelst Abschrift dieses Erlaßes angewiesen bei der kk.
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