Ratsprotokoll vom 15. Jänner 1858

Aufenthalt im Hause No 489 in Aichet. Diesem Gesuche kann bei dem Umstande, als Gesuchstellerin gegenwärtig nicht in der Lage ist, durch Händearbeit sich etwas zu ver- dienen und vor der Hand auch kein Vermö- gen besitzt, welches sie zur Bestreitung ihrer Unterhaltskosten verwenden könnte, keine Folge geben. 6516. Karl Aigner, Direktor des Institutes der barmherzigen Schwestern hier um Be- stellung des Spitalarztes Dr. Huber zum Leichenbeschauer im dortigen Spitale. Nachdem die Bestellung des Spitalarztes Herrn Dr. Huber als Leichenbeschauer für die im Spitale zu St. Anna Verstor- benen eine Ausnahme von der durch die Gesetze gebotenen Ordnung begründen würde, nach welcher bei allen im Gemein- debezirke verstorbenen die Leichenbe- schau von dem von der Gemeinde bestell- ten und der Kreisbehörde angezeigten Lei- chenbeschauer vollzogen werden muß; die Gründe jedoch, welche die Direktion des Spitals von St. Anna für die Bestel- lung ihres Spitalarztes als Leichenbe- schauer dortselbst anführt, volle Berück- sichtigung verdienen, so wird bei dem Umstände, als sich die Gemeinde Vorste- hung zu dieser ausnahmsweisen Bestel- lung eines eigenen Leichenbeschauers für das St. Anna Spital nicht für er- mächtigt hält, das anliegende Gesuch an die kk. Kreisbehörde mit der geziemenden Anfrage geleitet, ob der fraglichen Be- stellung des Herrn Med. Dr. Huber

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